Kurz beantwortet
Was ein barrierefreier Umbau kostet, entscheidet sich an drei Stellen. Erstens am Bad: Eine bodengleiche Dusche verlangt Gefälle im Estrich und eine Abdichtung nach DIN 18534, im Altbau mit Holzbalkendecke ist das deutlich aufwendiger als auf einer Massivdecke. Zweitens an den Türen: Eine lichte Durchgangsbreite von achtzig Zentimetern bedeutet oft, dass die Öffnung verbreitert und der Sturz neu gesetzt wird. Drittens an den Wegen: Schwellen, Rampen und der Zugang bis zur Wohnungstür. Haltegriffe sind der billigste Teil. Den verbindlichen Preis nennen wir nach Aufmaß vor Ort.
Barrierefrei heißt nicht altersgerecht und nicht rollstuhlgerecht, und diese Unterscheidung ist keine Wortklauberei, sondern entscheidet über Maße und Kosten. Die DIN 18040-2 beschreibt barrierefreie Wohnungen und kennt zusätzlich die Anforderungen für Rollstuhlnutzung, gekennzeichnet mit einem R. Der Unterschied liegt vor allem in den Bewegungsflächen: Was ohne Rollstuhl mit einem Quadrat von 120 Zentimetern Seitenlänge funktioniert, braucht mit Rollstuhl 150 Zentimeter. Diese dreißig Zentimeter entscheiden im Bestand regelmäßig darüber, ob ein Grundriss aufgeht oder nicht.
Der zweite Punkt, an dem Umbauten schieflaufen, ist die Reihenfolge. Wer erst baut und dann Förderung beantragt, bekommt keine. Sowohl die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Barrierereduzierung als auch der Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen setzen voraus, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt ist. Welche Programme zum Zeitpunkt Ihres Antrags offen sind und welche Beträge gelten, ändert sich; deshalb klären wir das zu Beginn und nennen keine Zahlen, die morgen nicht mehr stimmen.
Der dritte Punkt betrifft das Recht. Wohnungseigentümer haben seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts einen Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen, die der Barrierereduzierung dienen; die Gemeinschaft entscheidet über das Wie, nicht mehr über das Ob. Mieterinnen und Mieter können nach § 554 BGB die Zustimmung des Vermieters zu barrierereduzierenden Maßnahmen verlangen. Beides heißt nicht, dass man einfach anfangen darf, aber es heißt, dass ein Nein selten das letzte Wort ist.
Was zu einem barrierefreien Umbau gehört
Der Umfang reicht von der einzelnen Maßnahme, meist dem Umbau des Bades, bis zur vollständigen Anpassung einer Wohnung einschließlich Zuwegung, Hauseingang und Aufzug. Wir nehmen zuerst auf, was heute nicht funktioniert, und trennen dann in das, was jetzt gebraucht wird, und das, was vorbereitet werden sollte.
Diese Vorbereitung ist der eigentliche Hebel. Eine Wand, die beim Umbau für Haltegriffe verstärkt wird, kostet fast nichts. Dieselbe Verstärkung in fünf Jahren nachzurüsten bedeutet, die Fliesen wieder aufzumachen.
- Begehung mit Aufmaß von Bewegungsflächen, lichten Durchgangsbreiten und Schwellenhöhen
- Bad: bodengleiche Dusche mit Gefälle und Abdichtung nach DIN 18534, unterfahrbarer Waschtisch, WC in erhöhter Sitzhöhe
- Wände im Bad mit Traversen in der Vorwandinstallation für Haltegriffe und Stützklappgriffe vorbereiten
- Türöffnungen verbreitern, Sturz neu setzen, Zargen und Beschläge tauschen
- Schwellen beseitigen, Übergänge und Bodenbeläge anpassen, Balkon- und Terrassentüren schwellenarm ausbilden
- Rampen und Handläufe im Hauseingang und im Treppenhaus
- Rutschhemmende Bodenbeläge in der passenden Bewertungsgruppe, kontrastreiche Gestaltung für sehbehinderte Nutzung
- Elektro: Schalter und Steckdosen in erreichbarer Höhe, Bewegungsmelder, Notrufvorbereitung
- Küche: unterfahrbare Arbeitsbereiche, erreichbare Stauräume
- Aufzug nachrüsten oder Treppenlift einbauen, mit Prüfung der baulichen und rechtlichen Voraussetzungen
- Antragsunterlagen für Förderprogramme und Pflegekasse, auf Wunsch mit Kostenvoranschlag in der geforderten Form
Maße, auf die es ankommt
Diese Werte stammen aus der DIN 18040-2 für barrierefreie Wohnungen. Sie sind im Neubau Planungsgrundlage; im Bestand sind sie der Maßstab, an dem gemessen wird, was erreichbar ist. Wo eine Anforderung nicht vollständig erfüllbar ist, sagen wir das, statt es zu überspielen.
| Untergrund | Woran Sie ihn erkennen | Wie wir vorgehen |
|---|---|---|
| Bewegungsfläche | Die freie Fläche vor und neben Sanitärobjekten, Türen und Möbeln, in der gewendet und rangiert wird. | Barrierefrei genügt ein Quadrat von 120 Zentimetern Seitenlänge, für Rollstuhlnutzung sind 150 Zentimeter gefordert. Diese Fläche darf sich bei verschiedenen Objekten überlagern. Im Bestand ist sie der häufigste Grund, warum ein Bad neu geschnitten statt nur umgebaut wird. |
| Lichte Durchgangsbreite der Türen | Nicht das Türblattmaß und nicht die Zarge: das tatsächlich freie Maß bei geöffneter Tür. | Gefordert sind mindestens 80 Zentimeter, für Rollstuhlnutzung 90 Zentimeter. Übliche Altbautüren liegen darunter. Verbreitern heißt in einer tragenden Wand: Sturz auswechseln, also eine statische Leistung und keine Schreinerarbeit. |
| Schwellen und Übergänge | Türanschläge, Balkonaustritte, Übergänge zwischen Bodenbelägen. | Schwellenlos ist der Anspruch. Wo das technisch nicht geht, etwa an der Balkontür, sind maximal zwei Zentimeter zulässig, und auch die sind ein Hindernis. An der Balkontür ist die saubere Lösung eine Entwässerungsrinne mit Rost vor der Schwelle statt einer höheren Schwelle. |
| Bodengleiche Dusche | Kein Einstieg, Gefälle im Belag, Ablauf im Boden oder in der Wand. | Verlangt Aufbauhöhe für Gefälle und Ablauf und eine Abdichtung nach DIN 18534 im richtigen Wassereinwirkungsbereich. Auf einer Massivdecke meist unkompliziert, auf einer Holzbalkendecke im Altbau ein eigener Planungsfall mit Blick auf Aufbauhöhe und Lastverteilung. |
| Rampe statt Stufe | Höhenunterschied am Hauseingang, zur Terrasse oder im Treppenhauspodest. | Die Neigung darf sechs Prozent nicht überschreiten, ohne Quergefälle, mit Radabweisern und beidseitigen Handläufen. Längere Rampen brauchen Zwischenpodeste. Der Platzbedarf wird fast immer unterschätzt: Dreißig Zentimeter Höhenunterschied bedeuten fünf Meter Rampe. |
| Rutschhemmung der Bodenbeläge | Im Nassbereich entscheidend, im Wohnbereich für die Sturzprophylaxe. | Im Duschbereich wird ein Belag der passenden Bewertungsgruppe eingesetzt. Gleichzeitig soll der Belag rollstuhlbefahrbar und leicht zu reinigen bleiben; stark profilierte Oberflächen erfüllen das nicht. Hier wird abgewogen und nicht nach Katalog entschieden. |
Ablauf eines barrierefreien Umbaus
- 1Begehung mit Aufmaß. Wir messen Bewegungsflächen, lichte Durchgangsbreiten, Schwellenhöhen und den Weg von der Straße bis in die Wohnung. Ergebnis ist eine Liste dessen, was heute nicht funktioniert, getrennt nach dringend und vorbereitend.
- 2Bedarf klären. Entscheidend ist, ob mit Rollator, mit Rollstuhl oder vorsorgend geplant wird. Davon hängen die Maße ab. Wo eine Pflegesituation besteht, beziehen wir die vorhandene Einstufung und die Anforderungen der Pflegekasse mit ein.
- 3Entwurf und Varianten. Oft gibt es zwei Wege: das Bad im Bestand umbauen oder es neu schneiden, etwa durch Einbeziehen eines angrenzenden Raums. Wir zeigen beide mit ihren Folgen, statt die einfachere Variante als die einzige darzustellen.
- 4Rechtliches und Förderung. Bei Wohnungseigentum die Beschlussfassung vorbereiten, bei Miete die Zustimmung des Vermieters, bei Eingriffen in tragende Teile die Statik. Parallel die Förderanträge, die vor Beginn der Maßnahme gestellt sein müssen.
- 5Rückbau und Rohinstallation. Alte Objekte und Beläge ausbauen, Leitungen neu verlegen, Vorwandinstallation mit Traversen für Haltegriffe setzen, Türöffnungen verbreitern und Stürze einbauen.
- 6Gefälle, Abdichtung, Belag. Estrich mit Gefälle zum Ablauf, Abdichtung nach DIN 18534 mit allen Anschlüssen an Wand und Durchdringungen, dann Belag. Diese Reihenfolge entscheidet über die Dichtheit und wird dokumentiert.
- 7Objekte, Griffe, Elektro. Sanitärobjekte in der abgestimmten Höhe, Haltegriffe und Stützklappgriffe an den vorbereiteten Punkten, Schalter und Steckdosen in erreichbarer Höhe, Beleuchtung blendfrei.
- 8Abnahme und Nachweise. Gemeinsame Begehung, bei Bedarf mit Angehörigen oder dem Pflegedienst, weil sich erst in der Nutzung zeigt, ob die Maße stimmen. Dokumentation und Nachweise für Förderstelle und Pflegekasse.
Aufmaß vereinbaren und Festpreis bekommen, statt am Telefon geschätzt zu werden.
Woran Sie ein vollständiges Angebot erkennen
Beim barrierefreien Umbau entsteht der häufigste Vergleichsfehler bei den Positionen, die man später nicht mehr sieht: Wandverstärkung, Abdichtung und Türsturz. Ein Angebot ohne diese Positionen ist günstiger und unvollständig. Die Übersicht zeigt, welche Positionen dazugehören.
| Position | Einheit | Muss im Angebot enthalten sein |
|---|---|---|
| Begehung und Aufmaß | pauschal | Aufnahme der kritischen Maße, Beurteilung der Erreichbarkeit vom Hauseingang bis in die Wohnung, schriftliche Maßnahmenliste. |
| Bodengleiche Dusche | pauschal | Rückbau, Ablauf, Estrich mit Gefälle, Abdichtung nach DIN 18534 mit Wand- und Bodenanschlüssen, Belag, Armatur. |
| Vorwand mit Traversen für Haltegriffe | je lfd. m | Ständerwerk, Montagetraversen an den vereinbarten Punkten, Beplankung. Auch dort, wo zunächst kein Griff montiert wird. |
| Türöffnung verbreitern | je Öffnung | Statik bei tragender Wand, Sturz, Öffnung herstellen, Laibung schließen, Zarge und Türblatt, Oberflächen. |
| Schwelle beseitigen | je Übergang | Rückbau, Anpassung des Bodenaufbaus, Übergangsprofil oder schwellenloser Anschluss, bei Außentüren Entwässerung. |
| Rampe | je lfd. m | Unterbau, Belag mit Rutschhemmung, Radabweiser, beidseitige Handläufe, Podeste nach Länge. |
| Elektro anpassen | je Position | Schalter und Steckdosen versetzen, Beleuchtung ergänzen, Bewegungsmelder, Leerrohr für Notruf. |
| Treppenlift oder Aufzug | pauschal | Prüfung der baulichen und rechtlichen Voraussetzungen, Koordination des Fachbetriebs, bauseitige Vorleistungen, Stromanschluss. |
| Antragsunterlagen | pauschal | Kostenvoranschlag in der von Förderstelle oder Pflegekasse geforderten Form, Maßnahmenbeschreibung, Nachweise nach Fertigstellung. |
Fehlen Abdichtung, Wandverstärkung und gegebenenfalls Statik für den Türsturz als eigene Positionen, ist das Angebot nicht vergleichbar. Verbindlich wird es nach Aufmaß vor Ort. Zur Reihenfolge: Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt sein, sonst entfällt die Förderung unabhängig von der Qualität der Ausführung. Bei Wohnungseigentum besteht ein Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung; die Gemeinschaft entscheidet über die Art der Durchführung, ein Beschluss ist weiterhin erforderlich. Mieterinnen und Mieter können nach § 554 BGB die Zustimmung des Vermieters verlangen, haben aber in der Regel die Kosten zu tragen und können zur Rückbausicherheit verpflichtet werden.
Was beim barrierefreien Umbau schiefgeht
Haltegriffe in eine Wand geschraubt, die sie nicht hält
Ein Stützklappgriff muss das Körpergewicht eines Menschen aufnehmen, der sich daran hochzieht oder stürzt. In einer Standard-Vorwand ohne Traverse reißt er aus. Die Verstärkung kostet beim Umbau fast nichts und ist später nur durch erneutes Öffnen der Fläche nachzurüsten.
Türbreite am Türblatt gemessen
Gefordert ist die lichte Durchgangsbreite bei geöffneter Tür, nicht das Blattmaß. Zwischen beiden liegen je nach Beschlag und Anschlag mehrere Zentimeter, und genau die fehlen am Ende dem Rollator.
Gefälle zu spät bedacht
Eine bodengleiche Dusche braucht Aufbauhöhe für Gefälle und Ablauf. Wird das erst nach dem Rückbau geprüft, bleiben zwei schlechte Optionen: eine Stufe oder ein Eingriff in die Decke. Das gehört in die Planung, besonders bei Holzbalkendecken im Altbau.
Förderantrag nach Auftragsvergabe
Die Programme zur Barrierereduzierung und der Zuschuss der Pflegekasse setzen voraus, dass vor Beginn der Maßnahme beantragt wurde. Wer den Handwerker vorher beauftragt, verliert den Anspruch, egal wie förderfähig die Maßnahme inhaltlich wäre.
Nur das Bad umgebaut
Ein perfekt barrierefreies Bad nützt wenig, wenn der Weg dorthin über eine Schwelle und durch eine zu schmale Tür führt oder wenn der Hauseingang drei Stufen hat. Barrierefreiheit ist eine Kette, und sie ist so gut wie ihr schwächstes Glied.
Rutschhemmung ohne Rollstuhl mitgedacht
Stark profilierte Beläge sind rutschhemmend, aber schwer befahrbar und schlecht zu reinigen. Hier muss zwischen Sturzprophylaxe und Nutzbarkeit abgewogen werden, statt die höchste Bewertungsgruppe einzubauen.
Rampe zu steil gebaut
Sechs Prozent Neigung heißt: für dreißig Zentimeter Höhe fünf Meter Länge. Wo der Platz fehlt, wird oft steiler gebaut. Eine Rampe, die allein nicht befahrbar ist, erfüllt ihren Zweck nicht und ist im Zweifel gefährlicher als eine Stufe.
Wo wir barrierefrei umbauen
Berliner Altbauwohnung
Schmale Türen, hohe Schwellen, kleines Bad. Der aufwendigste und häufigste Fall, oft mit Milieuschutz und Holzbalkendecke.
Nachkriegsbau und Siedlungsbestand
Massivdecken machen die bodengleiche Dusche einfacher, die Bäder sind dafür oft sehr klein und fensterlos.
Plattenbau
Standardisierte Grundrisse und Nasszellen, dadurch gut planbar. Grundrissänderungen sind wegen der tragenden Innenwände stark eingeschränkt.
Einfamilienhaus im Umland
Meist geht es um Erdgeschossnutzung, Hauseingang und ein Bad im Erdgeschoss, oft verbunden mit einem Umbau des Grundrisses.
Hauseingang und Treppenhaus
Rampe, Handläufe, Beleuchtung, Türöffner. Gemeinschaftseigentum und damit Sache der Eigentümergemeinschaft.
Pflegewohnung und betreutes Wohnen
Anpassung an konkrete Pflegesituationen, in Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
Für wen wir barrierefrei umbauen
Eigentümer im eigenen Zuhause
Vorsorgend oder nach einem konkreten Anlass. Wir trennen klar, was jetzt nötig ist und was nur vorbereitet werden sollte.
Angehörige
Oft unter Zeitdruck nach Krankenhausaufenthalt oder Pflegeeinstufung. Wir sagen ehrlich, was in welcher Zeit machbar ist.
WEG und Hausverwaltung
Hauseingang, Treppenhaus und Aufzug sind Gemeinschaftseigentum. Wir liefern die Unterlagen für den Beschluss und berücksichtigen den Anspruch auf Barrierereduzierung.
Vermieter
Barrierearme Wohnungen sind länger und stabiler vermietet. Umbau meist im Mieterwechsel, mit Blick auf Förderfähigkeit.
Mieterinnen und Mieter
Mit Zustimmung des Vermieters nach § 554 BGB. Wir dokumentieren den Umbau so, dass ein späterer Rückbau beurteilbar bleibt.
Soziale Träger und Pflegedienste
Anpassung von Wohnungen für betreutes Wohnen, mit Abstimmung zu Abläufen und Hilfsmitteln.
Sagen Sie uns, was ansteht. Wir schauen es uns an und rechnen es durch.
Warum Ihr Umbau bei uns richtig liegt
Häufige Fragen zum barrierefreien Umbau
Barrierefrei ist der Begriff der DIN 18040-2 und beschreibt Wohnungen, die ohne besondere Erschwernis nutzbar sind. Rollstuhlgerecht ist die gesteigerte Anforderung derselben Norm, in der Norm mit einem R gekennzeichnet; der wichtigste Unterschied sind die Bewegungsflächen, 150 statt 120 Zentimeter, und die lichten Durchgangsbreiten, 90 statt 80 Zentimeter. Altersgerecht ist kein genormter Begriff, sondern eine Beschreibung: weniger Barrieren, aber ohne Anspruch auf vollständige Normerfüllung. Im Bestand ist genau das oft das realistische Ziel, und es ist ehrlicher, das so zu benennen.
Die DIN 18040-2 fordert eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 Zentimetern, für Rollstuhlnutzung 90 Zentimeter. Gemessen wird das freie Maß bei geöffneter Tür, nicht die Breite des Türblatts und nicht die Rohbauöffnung. Übliche Altbautüren liegen deutlich darunter. Verbreitern bedeutet in einer tragenden Wand, dass ein neuer Sturz eingebaut werden muss, also eine statische Leistung. Deshalb steht die Türverbreiterung bei uns als eigene Position mit Statikanteil im Angebot.
In vielen Fällen ja, aber es ist ein Planungsfall und keine Standardlösung. Gebraucht werden Aufbauhöhe für das Gefälle und den Ablauf sowie eine Abdichtung nach DIN 18534. Bei Holzbalkendecken kommt dazu, dass die Konstruktion arbeitet und Lasten anders verteilt werden müssen. Übliche Wege sind ein Wandablauf mit flachem Aufbau oder eine Absenkung zwischen den Balken nach statischer Prüfung. Was in Ihrem Fall geht, entscheidet sich nach dem Öffnen des Bodens, deshalb arbeiten wir hier mit einer Bedarfsposition.
Es gibt mehrere Wege, die sich teilweise kombinieren lassen: Zuschuss- und Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Barrierereduzierung, der Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei vorliegendem Pflegegrad, und je nach Lage Landesprogramme. Entscheidend ist in allen Fällen die Reihenfolge: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Die Zuschusshöhen und die Verfügbarkeit der Programme ändern sich, teils kurzfristig, deshalb nennen wir hier keine Beträge, sondern klären den aktuellen Stand zu Beginn.
Nach § 554 BGB können Mieterinnen und Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen verlangen, die einer behindertengerechten Nutzung dienen. Der Vermieter kann die Zustimmung nur verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung überwiegt. In der Regel tragen Sie die Kosten, und der Vermieter kann eine Sicherheit für den Rückbau verlangen. Praktisch heißt das: Das Gespräch mit dem Vermieter steht am Anfang, und wir dokumentieren den Umbau so, dass ein späterer Rückbau beurteilbar bleibt.
Seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts besteht ein Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen, die der Barrierereduzierung dienen. Die Gemeinschaft entscheidet über die Art der Durchführung, nicht mehr darüber, ob überhaupt. Ein Beschluss ist weiterhin nötig, und die Kosten trägt in der Regel derjenige, der die Maßnahme verlangt hat. Wir stellen die Unterlagen so zusammen, dass die Versammlung über eine konkrete Ausführung entscheiden kann: Maßnahmenbeschreibung, Eingriff in das Gemeinschaftseigentum, Instandhaltungsfolgen.
Bei einem Badumbau mit bodengleicher Dusche realistisch zwei bis drei Wochen. Der Ablauf ist weitgehend festgelegt: Rückbau, Rohinstallation, Estrich mit Gefälle, Abdichtung, Belag, Objekte. Dazwischen liegen Trocknungszeiten, die sich nicht verkürzen lassen, ohne die Dichtheit zu gefährden. Wo keine zweite Toilette vorhanden ist, planen wir eine Zwischenlösung ein und stimmen sie vorher ab. Wer unter Zeitdruck nach einem Krankenhausaufenthalt umbaut, sollte diese Wochen von Anfang an einrechnen.
Ein Treppenlift ist deutlich günstiger, schneller eingebaut und im Einfamilienhaus meist die richtige Lösung. Er setzt allerdings voraus, dass die Treppe breit genug bleibt und der Fluchtweg nicht unzulässig eingeengt wird, was im Mehrfamilienhaus regelmäßig das Problem ist. Ein Aufzug löst das dauerhaft und nützt allen Parteien, verlangt aber einen Schacht, eine Gründung, eine Genehmigung und einen Beschluss der Gemeinschaft. Wir prüfen beides am Objekt und sagen, welche Variante baulich und rechtlich tatsächlich durchführbar ist.
Passende Leistungen und Ratgeber
Häufig gesuchte Themen dazu
Einsatzgebiet: Berlin und Brandenburg. Aufmaß in der Regel innerhalb weniger Werktage.
