Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Für Bauleistungen, Sanierung, Umbau, Ausbau und Bauleitung der CLIENI.de Dienstleistungen GmbH. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht einzelne Regelungen ausdrücklich nur für eine der beiden Gruppen gelten.
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der CLIENI.de Dienstleistungen GmbH (im Folgenden „CLIENI") und ihren Auftraggebern über Bau-, Sanierungs-, Umbau-, Ausbau-, Installations- und Bauleitungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn CLIENI ihnen schriftlich zugestimmt hat.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Angebot und Vertragsschluss
Angebote von CLIENI werden nach einem Ortstermin mit Aufmaß erstellt. Aufmaß vor Ort kostenlos und unverbindlich. Das Angebot enthält ein Leistungsverzeichnis mit Einheitspreisen und, soweit sich Teile des Aufwands erst nach dem Öffnen von Bauteilen beurteilen lassen, Bedarfspositionen mit Mengenannahme und Einheitspreis.
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, vier Wochen ab Angebotsdatum bindend. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erklärte Annahme des Angebots oder durch Auftragsbestätigung von CLIENI zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform.
Für Verbraucherbauverträge im Sinne von § 650i BGB erhält der Auftraggeber vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung nach § 650j BGB; der Vertrag enthält verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung oder zur Dauer der Bauausführung (§ 650k BGB).
Leistungsumfang, Bedarfspositionen und Nachträge
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis des Angebots. Bedarfspositionen werden nur ausgeführt und abgerechnet, wenn der dort beschriebene Fall eintritt; CLIENI zeigt den Eintritt mit Befund und Fotodokumentation an.
Leistungen, die weder im Leistungsverzeichnis noch als Bedarfsposition enthalten sind, führt CLIENI nur nach Freigabe eines Nachtragsangebots durch den Auftraggeber in Textform aus. Ausgenommen sind Maßnahmen, die zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Personen oder das Bauwerk unaufschiebbar sind; diese zeigt CLIENI unverzüglich an.
Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss richten sich nach §§ 650b, 650c BGB.
Ausführung, Bauleitung und Fachbetriebe
Vertragspartner und Schuldner der gesamten Leistung ist CLIENI. Zulassungspflichtige Gewerke nach Anlage A der Handwerksordnung führen Fachbetriebe aus, die mit dem jeweiligen Gewerk in die Handwerksrolle eingetragen sind, als Nachunternehmer unter der Bauleitung von CLIENI. CLIENI prüft vor Vergabe die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Eintragung und Betriebshaftpflicht sowie die Erklärung zu Mindestlohn und Sozialabgaben und führt eine namentliche Liste der eingesetzten Personen.
Bauleitung zwei- bis dreimal pro Woche vor Ort, bei Abdichtung, Estrich und Durchführungen täglich. Verdeckte Leistungen werden vor dem Verschließen fotografisch dokumentiert. Die Dokumentation wird dem Auftraggeber über das Kundenportal CLIENI Connect oder in anderer geeigneter Form zugänglich gemacht.
Ist Bauleitung und Projektsteuerung als eigene Leistung beauftragt, schuldet CLIENI die sorgfältige Überwachung der vom Auftraggeber beauftragten Betriebe; die Gewährleistung für deren Ausführung bleibt bei diesen Betrieben.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle zu den vereinbarten Zeiten zugänglich ist, Strom und Wasser für die Ausführung zur Verfügung stehen und erforderliche Zustimmungen Dritter (Eigentümer, Vermieter, Eigentümergemeinschaft, Nachbarn) vorliegen. Genehmigungen beschafft CLIENI nur, wenn dies ausdrücklich beauftragt ist.
Der Auftraggeber informiert CLIENI über ihm bekannte Besonderheiten des Bestands, insbesondere Leitungsverläufe, frühere Schäden, Schadstoffverdacht und bestehende Auflagen (Denkmalschutz, Erhaltungssatzung). Verzögerungen und Mehrkosten aus unterlassener Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Ausführungsfristen
Fristen und Termine ergeben sich aus dem Terminplan, der Bestandteil des Vertrags ist. Der Terminplan enthält technisch bedingte Wartezeiten (Trocknung von Estrich und Putz, Aushärtung von Abdichtungen), Lieferzeiten und behördliche Fristen als eigene Positionen. Verlängern sich diese aus Gründen, die CLIENI nicht zu vertreten hat (Witterung, behördliche Entscheidungen, nicht vorhersehbare Bestandsbefunde, Lieferengpässe, fehlende Mitwirkung), verschieben sich die Fristen entsprechend. CLIENI zeigt solche Umstände unverzüglich an.
Vergütung, Abschläge und Sicherheitseinbehalt
Es gelten die Einheitspreise des Angebots. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß der tatsächlich erbrachten Leistung; Pauschalpreise gelten nur, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart sind. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern als Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.
Abschläge nach geprüftem Aufmaß, Sicherheitseinbehalt bis zur mängelfreien Abnahme. CLIENI kann nach § 632a BGB Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten und nachgewiesenen Leistungen verlangen; Grundlage ist das gemeinsam geprüfte Aufmaß. Die Höhe des Sicherheitseinbehalts wird im Vertrag vereinbart und beträgt bei Verbraucherbauverträgen höchstens den nach § 650m BGB zulässigen Betrag. Der Einbehalt wird nach mängelfreier Abnahme freigegeben.
Abrechnung nach VOB/B mit Aufmaß nach VOB/C, oder Pauschalfestpreis. Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nur Vertragsbestandteil, wenn sie dem Auftraggeber vor Vertragsschluss vollständig ausgehändigt wurde. Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft nach Vereinbarung.
Arbeitskosten getrennt ausgewiesen für § 35a EStG bei Privatkunden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Abnahme
Nach Fertigstellung findet eine gemeinsame Begehung statt. Die Abnahme wird in einem Protokoll festgehalten, in dem festgestellte Mängel und die Fristen zu ihrer Beseitigung aufgeführt werden. Im Übrigen gilt § 640 BGB: Die Abnahme kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden; nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer von CLIENI gesetzten angemessenen Frist ab, ohne mindestens einen Mangel zu benennen, gilt sie als abgenommen. Verbraucher werden auf diese Folge in Textform hingewiesen.
Teilabnahmen für in sich abgeschlossene Leistungsteile, insbesondere für Abdichtungen vor dem Verschließen, können vereinbart werden.
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB). Die Verjährungsfrist beträgt bei Bauwerken und Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Ist die VOB/B wirksam vereinbart, gelten deren Fristen.
Für Leistungen der Fachbetriebe, die CLIENI als Nachunternehmer einsetzt, haftet CLIENI gegenüber dem Auftraggeber wie für eigene Leistungen; der Auftraggeber hat für alle Gewerke eine Gewährleistungsadresse. Mängel sind CLIENI in Textform anzuzeigen. Vom Auftraggeber selbst oder durch Dritte vorgenommene Änderungen an der Leistung lassen die Gewährleistung für die betroffenen Teile entfallen, soweit der Mangel darauf beruht.
Haftung
CLIENI haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. CLIENI unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Schadstoffe und unvorhergesehene Befunde
Bei Verdacht auf Schadstoffe (insbesondere Asbest, künstliche Mineralfasern, PAK-haltige Kleber) wird die betroffene Arbeit eingestellt, eine Beprobung veranlasst und das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abgestimmt. Der Ausbau erfolgt durch zugelassene Betriebe nach TRGS 519 oder den jeweils einschlägigen Regeln. Die hierdurch entstehenden Leistungen werden als Nachtrag nach § 3 angeboten; Fristen verschieben sich um die Dauer der Unterbrechung.
Kündigung
Das Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 648 BGB und das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB bleiben unberührt. Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund steht CLIENI die vereinbarte Vergütung zu, abzüglich der ersparten Aufwendungen und dessen, was CLIENI durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte, noch nicht eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von CLIENI. Werden Materialien eingebaut und damit wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, bleibt die Vergütungsforderung durch die gesetzlichen Sicherungsrechte des Bauunternehmers (§ 650e BGB) gesichert.
Datenschutz
Personenbezogene Daten verarbeitet CLIENI nach der Datenschutzerklärung auf clieni-bau.de/datenschutz. Für die Dokumentation des Bauvorhabens im Kundenportal CLIENI Connect erhält der Auftraggeber mit dem Zugang eine gesonderte Datenschutzinformation.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit der gewährte Schutz nicht durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.
CLIENI ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand 16.10.2026 · CLIENI.de Dienstleistungen GmbH, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin
