Für eine Hausverwaltung ist der Preis einer Instandsetzung selten das Hauptproblem. Das Hauptproblem sind Rückfragen: von Eigentümern, die den Beschluss nicht verstehen, von Mietern, die nicht wussten, dass gearbeitet wird, und von Beiräten, die einen Nachweis wollen, dass die Leistung erbracht wurde.
Genau daran richten wir unsere Arbeit aus. Angebote sind so aufgebaut, dass sie in der Eigentümerversammlung beschlossen werden können. Vor Beginn hängt ein Bauzeitenplan mit unserer Telefonnummer im Haus, damit Beschwerden bei uns landen und nicht bei Ihnen. Nach Abschluss bekommen Sie ein Fotoprotokoll je Aufgang, das Sie ohne Bearbeitung weitergeben können.
Fachlich ist der wichtigste Punkt im verwalteten Bestand die Untergrundprüfung. In Berliner Treppenhäusern liegt unter den neueren Anstrichen fast immer ein alter Ölsockel, und in Wohnungen aus der Zeit vor 1960 Leimfarbe. Beide tragen keinen Dispersionsanstrich ohne Vorbehandlung. Ein Angebot, das diese Positionen nicht enthält, ist nicht günstiger, sondern unvollständig, und die Differenz kommt als Nachtrag oder als Reklamation nach zwölf Monaten zurück.
Was wir für Sie übernehmen
Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen
Geschossweise Ausführung im bewohnten Haus, mit Aushang, freien Fluchtwegen und täglicher Endreinigung. Inklusive Sockelaufarbeitung, Geländer und Wohnungstüren.
Mehr dazu →Leerwohnungssanierung
Zwischen zwei Mietverhältnissen, im engen Zeitfenster. Fester Standard je Einheit, Zustandsdokumentation vorher und nachher, Abrechnung je Wohnung.
Mehr dazu →Fassade und Sockel
Vom Teilabschnitt bis zur vollständigen Sanierung, mit Bewuchsbehandlung, Rissarmierung und Gerüst als eigener Position.
Mehr dazu →Energetische Fassadensanierung
WDVS mit Fachunternehmererklärung für die Förderung, abgestimmt mit dem Energieeffizienz-Experten.
Mehr dazu →Kellerflure, Waschküchen, Nebenräume
Feuchtebelastete Bereiche mit eigenem Aufbau, oft in Verbindung mit Brandschutzertüchtigung nach Auflage.
Mehr dazu →Metall- und Holzbauteile
Geländer entrosten und lackieren, Haustüren, Fenster, Nebeneingänge, Müllplatzeinhausungen.
Mehr dazu →Wie wir mit Verwaltungen arbeiten
Vergabeformen
Nicht jedes Objekt braucht dieselbe Vertragsform. Diese vier decken den Großteil der Fälle ab, und wir sagen Ihnen beim Aufmaß, welche für Ihren Bestand am günstigsten ist.
Einzelauftrag
Ein Objekt, ein klar abgegrenzter Umfang. Angebot mit Festpreis, Ausführung in einem Block.
Serienauftrag
Mehrere Häuser mit gleichem Leistungsbild, nacheinander abgearbeitet. Deutlich günstiger je Objekt, weil Rüstzeit und Anfahrt sich verteilen.
Rahmenvereinbarung
Feste Einheitspreise über eine Laufzeit, Abruf nach Bedarf. Sinnvoll ab etwa fünf Objekten oder bei laufender Leerwohnungsherrichtung.
Turnusleistung
Wiederkehrende Arbeiten mit festem Zyklus, etwa Treppenhaus alle acht Jahre und Fassade alle vierzehn. Planbar für die Instandhaltungsrücklage.
Schicken Sie uns die Objektliste. Wir gehen sie durch und melden uns mit einem Vorschlag zur Reihenfolge.
Häufige Fragen von Verwaltungen
Ja. Wir rechnen auf Wunsch nach VOB/B ab und messen nach VOB/C auf. Wenn Ihnen Planbarkeit wichtiger ist als spitze Abrechnung, bieten wir stattdessen einen Pauschalfestpreis an. Beides steht im Angebot zur Auswahl, damit Sie entscheiden können.
Mit Einheitspreisen statt einer Gesamtsumme, mit mindestens zwei Varianten, damit die Versammlung eine echte Entscheidung treffen kann, und mit einer Gültigkeitsdauer, die den Zeitraum bis zur Versammlung abdeckt. Auf Wunsch erläutern wir das Angebot in der Versammlung persönlich.
Bei einer Zwei- bis Dreizimmerwohnung mit normalem Zustand rechnen Sie mit drei bis fünf Arbeitstagen ab Freigabe. Wenn Sie uns die Wohnung frühzeitig melden, planen wir sie in den laufenden Ablauf ein und können in der Regel innerhalb von zwei Wochen anfangen.
Innerhalb einer Rahmenvereinbarung ja, dann bündeln wir sie und arbeiten sie in einem Durchgang ab. Als Einzelauftrag lohnt sich eine Wandausbesserung in einem Treppenhaus für Sie nicht, weil An- und Abfahrt sowie Einrichten unabhängig vom Umfang anfallen. Wir sagen Ihnen das offen, statt eine Pauschale abzurechnen.
Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum sind in aller Regel Instandhaltung und damit nicht umlagefähig. Umlagefähig nach § 559 BGB sind nur Modernisierungen, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen oder Energie einsparen, etwa eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch mit besserem U-Wert. Wir liefern positionsgenaue Rechnungen, damit sich die Abgrenzung zwischen Instandhaltung und Modernisierung sauber nachvollziehen lässt. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall nehmen wir nicht vor.
Wir hängen zwei Wochen vor Beginn einen Bauzeitenplan mit Ansprechpartner und Telefonnummer aus. Beschwerden landen damit bei uns und nicht bei Ihnen. Wenn doch etwas bei Ihnen aufläuft, geben Sie es weiter, wir melden uns direkt bei der betroffenen Partei.
Berlin komplett sowie das Brandenburger Umland mit Potsdam, Oranienburg, Falkensee, Bernau, Eberswalde, Strausberg, Königs Wusterhausen und Brandenburg an der Havel. Für Serienaufträge und Rahmenvereinbarungen fahren wir auch darüber hinaus.
