Angebot und Ablauf
Ja, das Aufmaß vor Ort ist kostenlos und unverbindlich. Es dauert je nach Umfang 20 bis 60 Minuten. Dabei messen wir die Flächen und prüfen den Untergrund, denn davon hängt der Preis ab, nicht von der Quadratmeterzahl allein.
Den Aufmaßtermin in der Regel innerhalb weniger Werktage, das Angebot üblicherweise binnen 48 Stunden danach. Bei Gewerbeprojekten mit festem Eröffnungstermin melden wir uns noch am selben Werktag.
Ja. Nachträge entstehen nur, wenn Sie den Umfang ändern, nicht weil eine Vorarbeit im Angebot fehlte. Wenn wir beim Aufmaß ein Risiko sehen, das sich erst beim Öffnen zeigt, weisen wir es als Eventualposition mit Einheitspreis aus. Dann wissen Sie vorher, was im ungünstigen Fall dazukommt.
Ja. Für einzelne Gewerke liegt die Mindestpauschale bei etwa 450 Euro. Grund sind An- und Abfahrt, Einrichten und Baustelleneinrichtung, die unabhängig vom Umfang anfallen. Für Bauleitung und Projektsteuerung als eigenständige Leistung liegt die Untergrenze bei etwa 25.000 Euro Bausumme, darunter lohnt sie sich für Sie nicht. Wir sagen Ihnen das am Telefon, bevor jemand rausfährt.
Vom Aufmaß bis zur Abnahme dieselbe Person. Sie bekommen eine Durchwahl und müssen Ihr Anliegen nicht mehrfach erklären.
Der Werkvertrag kommt mit der CLIENI.de Dienstleistungen GmbH zustande. Wir schulden Ihnen das fertige Ergebnis, koordinieren die Ausführung und rechnen ab. Sanitär- und Heizungsarbeiten sowie Rohr- und Kanaltechnik führen wir in eigener Ausführung aus, dafür ist die GmbH in die Handwerksrolle eingetragen. Zulassungspflichtige Gewerke wie Maurer-, Stuckateur-, Fliesen- oder Tischlerarbeiten übernehmen Fachbetriebe, die mit dem jeweiligen Gewerk eingetragen sind, unter unserer Bauleitung.
Kosten und Bezahlung
Eine Komplettsanierung liegt bei 1.000 bis 1.700 Euro netto je Quadratmeter Wohnfläche, eine Kernsanierung bei 1.500 bis 2.400 Euro, eine Badsanierung je nach Größe bei 9.000 bis 28.000 Euro. Für eine 80-Quadratmeter-Wohnung bedeutet die Komplettsanierung 80.000 bis 136.000 Euro. Ausführliche Tabellen mit einzelnen Positionen finden Sie im Ratgeber.
Immer die tatsächlich bearbeitete Wand- und Deckenfläche. Diese beträgt etwa das 2,5- bis 3-fache der Wohnfläche, im Altbau mit hohen Räumen bis zum 3,5-fachen.
Als Privathaushalt können Sie nach § 35a EStG 20 Prozent der Arbeitskosten bis maximal 1.200 Euro im Jahr direkt von der Steuerschuld abziehen. Voraussetzung sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil und Zahlung per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Per Überweisung nach Rechnungsstellung. Bei größeren Aufträgen vereinbaren wir Abschlagszahlungen nach Baufortschritt. Wir zahlen nicht bar, unter anderem weil Sie sonst den Steuervorteil verlieren.
Fast immer wegen der Vorarbeiten. Prüfen Sie, ob Grundierung, Anzahl der Anstriche, Spachtelung und Fleckensperre ausgewiesen sind. Zwei Angebote mit doppeltem Preisunterschied beschreiben oft schlicht unterschiedliche Leistungen.
Ausführung
Bei einzelnen Maßnahmen ja, bei einer Komplett- oder Kernsanierung nicht. Für Teilmaßnahmen stellen wir Staubschutzwände mit Schleuse und arbeiten abschnittsweise, damit Bad und Küche nie gleichzeitig ausfallen. Bei einer Vollsanierung sind Wasser, Strom und Heizung über Wochen abgestellt und der Estrich braucht mehrere Wochen Trocknung, in denen die Räume nicht genutzt werden dürfen.
Faustregel bei Innenarbeiten: ein bis zwei Arbeitstage je Zimmer inklusive Vorbereitung und Trocknung. Eine Dreizimmerwohnung ist in drei bis fünf Arbeitstagen fertig. Bei Fassaden rechnen Sie mit ein bis zwei Wochen Arbeitszeit und drei bis vier Wochen Gerüststandzeit.
Wir arbeiten standardmäßig mit emissionsarmen Wandfarben und wasserbasierten Lacken. Der Geruch ist nach wenigen Stunden weg, die Räume sind am nächsten Tag normal nutzbar. Lösemittelhaltige Systeme setzen wir nur ein, wenn sie technisch nötig sind, und sagen es vorher.
Beim Schleifen von Spachtelflächen sehr feiner Staub, der sich weit verteilt. Wir arbeiten mit Absaugung an den Geräten und stellen bei Bedarf eine Staubschutzwand. Vollständig staubfrei geht es nicht, aber der Unterschied ist erheblich.
Bei Gewerbeaufträgen regelmäßig, damit Ihr Betrieb weiterläuft. Der Zuschlag liegt bei 20 bis 40 Prozent, je nach Zeitfenster. Bei Privataufträgen nur nach Absprache und wenn es die Hausordnung zulässt.
Gemeinsamer Rundgang bei Tageslicht und zusätzlich im Streiflicht mit einer Handleuchte, weil Unebenheiten nur so sicher beurteilt werden können. Was nicht passt, wird nachgearbeitet, bevor die Rechnung geschrieben wird.
Technische Fragen
Sie beschreiben, wie glatt eine gespachtelte Fläche ist. Q1 ist reine Funktion, Q2 der übliche Standard und im normalen Licht unauffällig, Q3 deutlich glatter, Q4 vollflächig fein gespachtelt. Q4 brauchen Sie nur, wenn Streiflicht über die Fläche fällt oder ein glänzender Anstrich aufgebracht wird. Die Stufe sollte immer im Angebot stehen.
Sie beschreibt, wie scheuerbeständig eine Wandfarbe ist, von Klasse 1 als bester bis Klasse 5. Für Wohnräume sollte es mindestens Klasse 2 sein, für Treppenhäuser, Flure und Küchen Klasse 1. Klasse 4 und 5 lassen sich praktisch nicht abwischen, ohne dass die Fläche schattig wird.
Im Berliner Altbau ist die häufigste Ursache Dispersionsfarbe auf Leimfarbe. Leimfarbe ist wasserlöslich, weicht unter dem neuen Anstrich auf, und beide Schichten lösen sich gemeinsam ab. Erkennbar an der Wischprobe: Wenn die Farbe am feuchten Finger kreidet, ist es Leimfarbe. Sie muss abgewaschen oder mit Sperrgrund festgelegt werden.
Nur vorübergehend und nur an der Oberfläche. Die Wirkstoffe werden über Monate abgebaut, und an der Feuchte, die den Befall verursacht, ändert sich nichts. Schimmel ist ein Feuchteproblem, kein Anstrichproblem. Deshalb messen wir erst und sanieren dann.
Nein. Rost enthält eingeschlossenen Sauerstoff und Feuchtigkeit und arbeitet unter jeder Beschichtung weiter. Die neue Schicht platzt an denselben Stellen wieder auf, meist innerhalb von ein bis zwei Jahren und mit größerer Fläche.
Je nach System und Ausrichtung alle 12 bis 20 Jahre. Verschattete Nordseiten und Lagen mit hoher Luftfeuchte liegen eher bei 10 bis 14 Jahren.
Für Verwaltungen und Unternehmen
Auf Wunsch ja, mit Aufmaß nach VOB/C und Abrechnung nach VOB/B. Alternativ als Pauschalfestpreis, wenn Ihnen Planbarkeit wichtiger ist. Beides steht zur Auswahl im Angebot.
Mit Einheitspreisen statt einer Gesamtsumme, mindestens zwei Varianten und einer Gültigkeitsdauer, die den Zeitraum bis zur Versammlung abdeckt. Auf Wunsch erläutern wir das Angebot in der Versammlung persönlich.
Ja, ab etwa fünf Objekten oder bei laufender Leerwohnungsherrichtung. Feste Einheitspreise über eine Laufzeit, Abruf nach Bedarf. Das ist einfacher zu budgetieren als Einzelvergaben.
Ja, Fotoprotokoll vor und nach der Ausführung, auf Wunsch je Aufgang oder je Einheit. Damit können Sie die Leistung gegenüber Eigentümern und Beirat belegen.
In aller Regel nicht. Eine Treppenhausrenovierung ist Instandhaltung, und Instandhaltung ist nicht umlagefähig. Umlagefähig nach § 559 BGB sind nur Modernisierungen, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen oder Energie einsparen. Die Bewertung im Einzelfall sollte rechtlich geprüft werden. Wir liefern dafür positionsgenaue Rechnungen.
Frage nicht dabei?
Rufen Sie an. Wir beantworten technische Fragen auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.
