Förderung

Sanierung Förderung 2026: KfW und BAFA im Überblick

Kurz beantwortet

Die Förderung energetischer Sanierungen läuft in Deutschland über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Sie unterscheidet Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, die Heizungsförderung und die Effizienzhaus-Stufen bei umfassender Sanierung. Zwei Regeln gelten unabhängig vom Programm und ohne Ausnahme: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein, und ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte muss eingebunden sein. Wer zuerst beauftragt, verliert den Anspruch vollständig.

Bei der Förderung scheitern die meisten Vorhaben nicht an der Technik, sondern an der Reihenfolge. Der häufigste und teuerste Fehler ist simpel: Der Bauherr holt Angebote ein, unterschreibt den Werkvertrag und kümmert sich danach um den Zuschuss. Damit ist der Anspruch weg, unabhängig davon, wie förderfähig die Maßnahme technisch wäre.

Der zweite Punkt betrifft die Zahlen. Fördersätze, Höchstbeträge und Boni werden mehrfach im Jahr angepasst, teils unterjährig durch Haushaltsentscheidungen. Jede Website, die eine feste Prozentzahl nennt, ist deshalb mit einiger Wahrscheinlichkeit veraltet, sobald Sie sie lesen. Wir nennen hier bewusst keine Sätze, sondern die Struktur, die Reihenfolge und die Fallstricke, denn die sind stabil.

Was Sie mitnehmen sollten: Sprechen Sie zuerst mit einem zugelassenen Energieberater, lassen Sie ihn die für Ihr Vorhaben geltenden Konditionen verbindlich klären, und beauftragen Sie erst danach. Diese Reihenfolge ist der ganze Trick.

Förderwege im Überblick

Struktur der Programme. Konkrete Sätze und Höchstbeträge gelten in der Fassung zum Zeitpunkt der Antragstellung und sind über den Energieberater zu klären.

Tabelle seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen.

PositionEinheitÜbliche SpanneWas dazugehört
BEG Einzelmaßnahmen, GebäudehülleZuschussSatz zum AntragszeitpunktDämmung von Fassade, Dach, Kellerdecke, oberster Geschossdecke, Fenstertausch
BEG Einzelmaßnahmen, AnlagentechnikZuschussSatz zum AntragszeitpunktLüftungsanlage, Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich, Regelungstechnik
HeizungsförderungZuschusseigenes VerfahrenWärmepumpe, Biomasse, Anschluss an Wärmenetz. Getrennt von den Einzelmaßnahmen
Effizienzhaus-Stufe, KomplettsanierungKredit mit Tilgungszuschussje Stufe unterschiedlichNur bei umfassender Sanierung auf definiertes Effizienzhaus-Niveau erreichbar
Bonus bei individuellem SanierungsfahrplanAufschlagauf EinzelmaßnahmenSetzt voraus, dass die Maßnahme aus einem iSFP stammt
Energieberatung selbstZuschussanteilig förderfähigAuch die Beratung und der Sanierungsfahrplan sind bezuschussbar
Steuerbonus § 35c EStGSteuerermäßigungüber drei Jahre verteiltAlternative zur BEG bei selbstgenutztem Wohneigentum, nicht kombinierbar
Steuerbonus § 35a EStG20 % der Arbeitskostenmax. 1.200 € im JahrFür Handwerkerleistungen allgemein, unabhängig von Energieeffizienz
Berliner Landesprogrammeje ProgrammwechselndErgänzend zur Bundesförderung, Verfügbarkeit ändert sich häufig
Pflegekasse, wohnumfeldverbessernde Maßnahmenje Maßnahmebis 4.180 €Bei vorliegendem Pflegegrad, etwa barrierefreies Bad. Antrag vor Beginn

Die wichtigste Regel steht in keiner Tabelle: Antrag vor Auftragsvergabe. Möglich ist ein Werkvertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Das ist der übliche Weg, wenn Sie den Handwerkertermin nicht verlieren wollen, und er sollte mit dem Energieberater abgestimmt sein.

Die Formalien, an denen Förderung scheitert

Auftrag vor Antrag

Der mit Abstand häufigste Fehler und der einzige, der nicht heilbar ist. Sobald Sie den Werkvertrag unterschrieben haben, ist der Anspruch weg. Der Ausweg vorher ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung.

Kein Energie-Effizienz-Experte eingebunden

Bei fast allen Programmen ist ein zugelassener Sachverständiger Voraussetzung, und zwar schon vor der Antragstellung, nicht erst für den Verwendungsnachweis. Er muss in der offiziellen Expertenliste geführt sein.

Ausführung weicht vom Antrag ab

Wird eine geringere Dämmstärke verbaut oder ein Fenster mit schlechterem U-Wert eingesetzt als beantragt, passt die Fachunternehmererklärung nicht zum Antrag und die Auszahlung wird verweigert. Änderungen während der Bauzeit gehören abgestimmt.

Technische Mindestanforderungen verfehlt

Jede Maßnahme hat definierte Anforderungen, etwa maximale U-Werte oder Mindesteffizienz der Anlage. Wer nur auf den Preis schaut, kauft leicht ein Produkt knapp unterhalb der Schwelle.

Fehlender hydraulischer Abgleich

Bei Heizungsmaßnahmen regelmäßig Voraussetzung, mit Protokoll. Er wird häufig vergessen, weil er unsichtbar ist, und blockiert dann die Auszahlung.

Frist für den Verwendungsnachweis versäumt

Nach Abschluss der Maßnahme läuft eine Frist für die Einreichung. Wird sie verpasst, verfällt die Zusage. Das ist Aufgabe des Energieberaters, sollte aber im Blick bleiben.

Drei Vorhaben und der richtige Ablauf

Einfamilienhaus, nur oberste Geschossdecke dämmen

  • 1. Energieberater beauftragen und Maßnahme berechnen lassen
  • 2. Antrag stellen, Zusage abwarten
  • 3. Erst danach Handwerksbetrieb beauftragen
  • 4. Ausführung genau nach beantragter Dämmstärke
  • 5. Fachunternehmererklärung und Verwendungsnachweis einreichen

Gesamt: Kosten 35 bis 75 €/m², wirtschaftlichste Einzelmaßnahme überhaupt

Reihenhaus, Fassade dämmen und Fenster tauschen

  • 1. Energieberater: individueller Sanierungsfahrplan, sichert den iSFP-Bonus
  • 2. Beide Maßnahmen im Zusammenhang planen, wegen Anschlussdetails
  • 3. Antrag vor Auftragsvergabe, für jede Maßnahme passend
  • 4. Gerüst nur einmal stellen, beide Gewerke koordinieren
  • 5. Blower-Door-Messung, falls gefordert

Gesamt: WDVS 130 bis 260 €/m², Fenster 750 bis 1.900 € je Stück, vor Förderung

Altbau mit Denkmalschutz, Innendämmung und Heizungstausch

  • 1. Denkmalbehörde einbinden, bevor irgendetwas geplant wird
  • 2. Feuchteberechnung für die Innendämmung, kapillaraktives System
  • 3. Heizlastberechnung vor der Wärmepumpe, Heizflächen prüfen
  • 4. Antrag: Heizungsförderung und Hüllmaßnahme laufen getrennt
  • 5. Hydraulischer Abgleich mit Protokoll nach dem Einbau

Gesamt: Innendämmung 110 bis 210 €/m², Wärmepumpe 22.000 bis 45.000 €

Sie wollen keinen Richtwert, sondern eine Zahl für Ihr Objekt? Aufmaß ist kostenlos.

Wie Sie das Meiste herausholen

Mit dem Sanierungsfahrplan startenDer individuelle Sanierungsfahrplan kostet Geld, ist selbst förderfähig und löst bei den daraus abgeleiteten Maßnahmen einen Bonus aus. Wer über mehrere Jahre saniert, holt ihn mehrfach herein.
Reihenfolge nach WirtschaftlichkeitOberste Geschossdecke und Kellerdecke zuerst, weil sie je investiertem Euro am meisten bringen und ohne Eingriff in die Wohnräume auskommen. Fassade und Dach danach, Heiztechnik zuletzt, weil sich die benötigte Heizleistung nach der Dämmung ändert.
Gerüst nur einmal bezahlenFassadendämmung, Fenstertausch und Fassadensanierung zusammenlegen, wenn ohnehin ein Gerüst nötig ist. Das Gerüst kostet 9 bis 16 Euro je Quadratmeter Gerüstfläche und fällt sonst mehrfach an.
Vertrag mit aufschiebender BedingungSo sichern Sie sich den Handwerkertermin, ohne den Förderanspruch zu verlieren. Formulierung mit dem Energieberater abstimmen.
Nicht knapp unter die Schwelle kaufenEin Fenster mit einem U-Wert knapp über der Anforderung ist wenige hundert Euro günstiger und kostet die gesamte Förderung für diese Maßnahme.
§ 35c oder BEG, nicht beidesDer Steuerbonus für energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ist eine Alternative zur BEG-Förderung, nicht eine Ergänzung. Welcher Weg besser ist, hängt von Ihrer Steuerlast ab und gehört vorher gerechnet.

Häufige Fragen

Das lässt sich seriös nur zum Zeitpunkt der Antragstellung sagen. Die BEG unterscheidet Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, die Heizungsförderung und die Effizienzhaus-Stufen, dazu kommt ein Bonus für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan. Sätze und Höchstbeträge werden mehrmals jährlich angepasst, teils unterjährig. Deshalb nennen wir hier keine Prozentzahlen: Eine Zahl, die bei Ihrem Antrag nicht mehr gilt, ist schlimmer als keine. Der Energieberater klärt die für Ihr Vorhaben geltenden Konditionen verbindlich, bevor Sie beauftragen.

Weiterlesen

Zuletzt geprüft und aktualisiert: 07. September 2026. Die genannten Preisspannen entsprechen dem, was in Berlin und Brandenburg üblicherweise abgerechnet wird, und ersetzen kein Angebot.

Website & KI-Sichtbarkeit von Clieni Media · Webdesign, SEO & KI-Optimierung aus Berlin