Ratgeber · Förderung

Sanierung Förderung 2026: KfW und BAFA im Überblick

Die Förderung energetischer Sanierungen läuft in Deutschland über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Sie unterscheidet Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, die Heizungsförderung und die Effizienzhaus-Stufen bei umfassender Sanierung. Zwei Regeln gelten unabhängig vom Programm und ohne Ausnahme: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein, und ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte muss eingebunden sein. Wer zuerst beauftragt, verliert den Anspruch vollständig.

Redaktion CLIENI Bau · 6 Minuten Lesezeit · Stand 20.09.2026

01 · Einordnung

Worum es geht.

Bei der Förderung scheitern die meisten Vorhaben nicht an der Technik, sondern an der Reihenfolge. Der häufigste und teuerste Fehler ist simpel: Der Bauherr holt Angebote ein, unterschreibt den Vertrag und kümmert sich danach um den Zuschuss. Damit ist der Anspruch weg, unabhängig davon, wie förderfähig die Maßnahme technisch wäre.

Der zweite Punkt betrifft die Zahlen. Fördersätze, Höchstbeträge und Boni werden mehrfach im Jahr angepasst, teils unterjährig durch Haushaltsentscheidungen. Jede Website, die eine feste Prozentzahl nennt, ist deshalb mit einiger Wahrscheinlichkeit veraltet, sobald Sie sie lesen. Wir nennen hier bewusst keine Sätze, sondern die Struktur, die Reihenfolge und die Fallstricke, denn die sind stabil.

Was Sie mitnehmen sollten: Sprechen Sie zuerst mit einem zugelassenen Energieberater, lassen Sie ihn die für Ihr Vorhaben geltenden Konditionen verbindlich klären, und beauftragen Sie erst danach. Diese Reihenfolge ist der ganze Trick.

02 · Positionen

Förderwege im Überblick

Struktur der Programme. Konkrete Sätze und Höchstbeträge gelten in der Fassung zum Zeitpunkt der Antragstellung und sind über den Energieberater zu klären.

NrPositionEinheitKonditionen
01BEG Einzelmaßnahmen, GebäudehülleZuschussSatz zum Antragszeitpunkt. Dämmung von Fassade, Dach, Kellerdecke, oberster Geschossdecke, Fenstertausch
02BEG Einzelmaßnahmen, AnlagentechnikZuschussSatz zum Antragszeitpunkt. Lüftungsanlage, Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich, Regelungstechnik
03HeizungsförderungZuschusseigenes Verfahren. Wärmepumpe, Biomasse, Anschluss an Wärmenetz. Getrennt von den Einzelmaßnahmen
04Effizienzhaus-Stufe, KomplettsanierungKredit mit Tilgungszuschussje Stufe unterschiedlich. Nur bei umfassender Sanierung auf definiertes Effizienzhaus-Niveau erreichbar
05Bonus bei individuellem SanierungsfahrplanAufschlagauf Einzelmaßnahmen. Setzt voraus, dass die Maßnahme aus einem iSFP stammt
06Energieberatung selbstZuschussanteilig förderfähig. Auch die Beratung und der Sanierungsfahrplan sind bezuschussbar
07Steuerbonus § 35c EStGSteuerermäßigungüber drei Jahre verteilt. Alternative zur BEG bei selbstgenutztem Wohneigentum, nicht kombinierbar
08Steuerbonus § 35a EStG20 % der Arbeitskostengesetzlicher Höchstbetrag je Jahr. Für Handwerkerleistungen allgemein, unabhängig von Energieeffizienz
09Berliner Landesprogrammeje Programmwechselnd. Ergänzend zur Bundesförderung, Verfügbarkeit ändert sich häufig
10Pflegekasse, wohnumfeldverbessernde Maßnahmenje Maßnahmegesetzlicher Höchstbetrag. Bei vorliegendem Pflegegrad, etwa barrierefreies Bad. Antrag vor Beginn

Die wichtigste Regel steht in keiner Tabelle: Antrag vor Auftragsvergabe. Möglich ist ein Bauvertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Das ist der übliche Weg, wenn Sie den Handwerkertermin nicht verlieren wollen, und er sollte mit dem Energieberater abgestimmt sein.

03 · Preistreiber

Die Formalien, an denen Förderung scheitert

  1. Auftrag vor Antrag

    Der mit Abstand häufigste Fehler und der einzige, der nicht heilbar ist. Sobald Sie den Bauvertrag unterschrieben haben, ist der Anspruch weg. Der Ausweg vorher ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung.

  2. Kein Energie-Effizienz-Experte eingebunden

    Bei fast allen Programmen ist ein zugelassener Sachverständiger Voraussetzung, und zwar schon vor der Antragstellung, nicht erst für den Verwendungsnachweis. Er muss in der offiziellen Expertenliste geführt sein.

  3. Ausführung weicht vom Antrag ab

    Wird eine geringere Dämmstärke verbaut oder ein Fenster mit schlechterem U-Wert eingesetzt als beantragt, passt die Fachunternehmererklärung nicht zum Antrag und die Auszahlung wird verweigert. Änderungen während der Bauzeit gehören abgestimmt.

  4. Technische Mindestanforderungen verfehlt

    Jede Maßnahme hat definierte Anforderungen, etwa maximale U-Werte oder Mindesteffizienz der Anlage. Wer nur auf den Preis schaut, kauft leicht ein Produkt knapp unterhalb der Schwelle.

  5. Fehlender hydraulischer Abgleich

    Bei Heizungsmaßnahmen regelmäßig Voraussetzung, mit Protokoll. Er wird häufig vergessen, weil er unsichtbar ist, und blockiert dann die Auszahlung.

  6. Frist für den Verwendungsnachweis versäumt

    Nach Abschluss der Maßnahme läuft eine Frist für die Einreichung. Wird sie verpasst, verfällt die Zusage. Das ist Aufgabe des Energieberaters, sollte aber im Blick bleiben.

04 · Beispiele

Drei Vorhaben und der richtige Ablauf

  1. Einfamilienhaus, nur oberste Geschossdecke dämmen

    • 1. Energieberater beauftragen und Maßnahme berechnen lassen
    • 2. Antrag stellen, Zusage abwarten
    • 3. Erst danach Handwerksbetrieb beauftragen
    • 4. Ausführung genau nach beantragter Dämmstärke
    • 5. Fachunternehmererklärung und Verwendungsnachweis einreichen

    Förderweg: Eine einzelne Maßnahme, ein Antrag, ein Gewerk. Bezogen auf den Aufwand ist es die wirtschaftlichste Einzelmaßnahme überhaupt, weil kein Gerüst und kein Eingriff in die Wohnräume nötig ist.

  2. Reihenhaus, Fassade dämmen und Fenster tauschen

    • 1. Energieberater: individueller Sanierungsfahrplan, sichert den iSFP-Bonus
    • 2. Beide Maßnahmen im Zusammenhang planen, wegen der Anschlussdetails
    • 3. Antrag vor Auftragsvergabe, für jede Maßnahme passend
    • 4. Gerüst nur einmal stellen, beide Gewerke koordinieren
    • 5. Blower-Door-Messung, falls gefordert

    Förderweg: Zwei Maßnahmen, zwei Anträge, ein Gerüst. Die Dämmung ist der größere Block, der Fenstertausch der kleinere, das Gerüst der kleinste. Getrennt ausgeführt fällt es zweimal an.

  3. Altbau mit Denkmalschutz, Innendämmung und Heizungstausch

    • 1. Denkmalbehörde einbinden, bevor irgendetwas geplant wird
    • 2. Feuchteberechnung für die Innendämmung, kapillaraktives System
    • 3. Heizlastberechnung vor der Wärmepumpe, Heizflächen prüfen
    • 4. Antrag: Heizungsförderung und Hüllmaßnahme laufen getrennt
    • 5. Hydraulischer Abgleich mit Protokoll nach dem Einbau

    Förderweg: Zwei getrennte Förderverfahren nebeneinander. Die Anlagentechnik ist hier der größere Block, die Innendämmung der kleinere, und die Reihenfolge entscheidet über die Dimensionierung der Wärmepumpe.

05 · Hebel

Wie Sie das Meiste herausholen

  1. Mit dem Sanierungsfahrplan starten

    Der individuelle Sanierungsfahrplan ist selbst förderfähig und löst bei den daraus abgeleiteten Maßnahmen einen Bonus aus. Wer über mehrere Jahre saniert, holt ihn mehrfach herein.

  2. Reihenfolge nach Wirtschaftlichkeit

    Oberste Geschossdecke und Kellerdecke zuerst, weil sie bezogen auf den Aufwand am meisten bringen und ohne Eingriff in die Wohnräume auskommen. Fassade und Dach danach, Heiztechnik zuletzt, weil sich die benötigte Heizleistung nach der Dämmung ändert.

  3. Gerüst nur einmal bezahlen

    Fassadendämmung, Fenstertausch und Fassadensanierung zusammenlegen, wenn ohnehin ein Gerüst nötig ist. Das Gerüst fällt sonst mehrfach an, und es ist eine Position, die unabhängig vom Umfang der Arbeiten darunter berechnet wird.

  4. Vertrag mit aufschiebender Bedingung

    So sichern Sie sich den Handwerkertermin, ohne den Förderanspruch zu verlieren. Die Formulierung gehört mit dem Energieberater abgestimmt.

  5. Nicht knapp unter die Schwelle kaufen

    Ein Fenster mit einem U-Wert knapp über der Anforderung ist geringfügig günstiger und kostet die gesamte Förderung für diese Maßnahme. Das ist die teuerste Ersparnis im ganzen Förderrecht.

  6. § 35c oder BEG, nicht beides

    Der Steuerbonus für energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ist eine Alternative zur BEG-Förderung, nicht eine Ergänzung. Welcher Weg besser ist, hängt von Ihrer Steuerlast ab und gehört vorher gerechnet.

06 · Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

  1. Wie hoch ist die Förderung, und warum steht hier keine Prozentzahl?

    Das lässt sich seriös nur zum Zeitpunkt der Antragstellung sagen. Die BEG unterscheidet Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, die Heizungsförderung und die Effizienzhaus-Stufen, dazu kommt ein Bonus für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan. Sätze und Höchstbeträge werden mehrmals jährlich angepasst, teils unterjährig. Deshalb nennen wir hier keine Prozentzahlen: Eine Zahl, die bei Ihrem Antrag nicht mehr gilt, ist schlimmer als keine. Der Energieberater klärt die für Ihr Vorhaben geltenden Konditionen verbindlich, bevor Sie beauftragen.

  2. Wann muss der Antrag gestellt werden?

    Vor der Auftragsvergabe, also bevor Sie den Bauvertrag unterschreiben. Das ist die wichtigste Regel im gesamten Förderrecht und sie kennt keine Ausnahme. Wer zuerst beauftragt, verliert den Anspruch vollständig, unabhängig davon, wie förderfähig die Maßnahme technisch wäre. Wenn Sie den Handwerkertermin nicht verlieren wollen, ist ein Bauvertrag mit aufschiebender Bedingung der übliche Weg: Er wird erst mit der Förderzusage wirksam.

  3. Brauche ich zwingend einen Energieberater?

    Bei praktisch allen Programmen ja, und zwar bereits vor der Antragstellung. Er muss in der offiziellen Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sein. Seine Aufgaben sind die Aufnahme des Gebäudes, die Berechnung der Maßnahmen, die Antragstellung und am Ende der Verwendungsnachweis. Die Beratung selbst ist anteilig förderfähig, ebenso der individuelle Sanierungsfahrplan.

  4. Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

    Ein vom Energieberater erstellter Plan, der für Ihr konkretes Gebäude eine sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen über mehrere Jahre festlegt, mit Einsparung und Abhängigkeiten. Er verhindert die typischen Fehler, etwa dass die Heizung vor der Dämmung getauscht und dadurch zu groß dimensioniert wird. Zusätzlich löst er bei den daraus abgeleiteten Einzelmaßnahmen einen Förderbonus aus, sodass er sich bei mehreren Maßnahmen meist selbst trägt.

  5. Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?

    Nicht für dieselbe Maßnahme. Der Steuerbonus nach § 35c EStG für energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ist eine Alternative zur BEG-Förderung, keine Ergänzung. Welcher Weg günstiger ist, hängt von der Höhe der Investition und Ihrer Steuerlast ab und sollte vorher gerechnet werden. Davon unabhängig ist § 35a EStG für Handwerkerleistungen allgemein, mit 20 Prozent der Arbeitskosten bis zum gesetzlichen Höchstbetrag im Jahr; dieser gilt für den nicht anderweitig geförderten Teil.

08 · Anfrage

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Vergabe

Für Projektentwickler, Verwaltungen, Bestandshalter und Architekten. LV, Pläne oder Objektliste bitte an hallo@clieni.de.

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