Sanierung für Vermieter: Leerstand kurz halten
Für Vermieter zählt jede Woche Leerstand. Deshalb beginnt die Planung bei uns mit dem Fertigstellungstermin und rechnet rückwärts: Lieferzeiten für Türen und Sanitär, Trocknungszeiten für Estrich und Putz, Pufferwochen für das, was im Bestand noch nicht sichtbar ist.
Die Abrechnung ist je Einheit und je Position, damit sich Instandhaltung und Modernisierung sauber trennen lassen. Ob eine Maßnahme nach § 559 BGB umlagefähig ist, entscheidet Ihr Rechtsbeistand; die Rechnung dafür liefern wir positionsgenau.
So arbeiten wir mit Ihnen.
Terminplan mit Fertigstellungstermin
Rückwärts geplant vom Vermietungsstart, mit Lieferzeiten und Trocknungszeiten als eigene Zeilen.
Abrechnung je Einheit
Abschläge nach geprüftem Aufmaß, Sicherheitseinbehalt bis zur mängelfreien Abnahme. Jede Position mit Einheitspreis und Aufmaß, damit sich Instandhaltung und Modernisierung trennen lassen.
Mehrere Objekte
Auf Wunsch als Rahmenvereinbarung über mehrere Einheiten oder Häuser mit festen Einheitspreisen für die Laufzeit.
Fotoprotokoll
Zustand vorher und nachher je Einheit, verdeckte Leistungen vor dem Verschließen fotografiert. Belegt die Leistung gegenüber Mietern und Käufern.
Welches Vergabemodell passt.
Sie müssen das Modell nicht kennen. Beschreiben Sie das Vorhaben, wir nennen es Ihnen.
Generalunternehmer →
Alle Gewerke nach vorhandener Planung. Leistungsverzeichnis mit Einheitspreisen und Bedarfspositionen, Terminplan mit Schnittstellen, unsere Bauleitung, eine Schlussrechnung, eine Gewährleistungsadresse.
Bauleitung und Projektsteuerung →
Vergabe, Terminplan, Bautagebuch, Aufmaß- und Rechnungsprüfung, Abnahme je Gewerk, in Anlehnung an die Leistungsphasen 6 bis 9. Wir schulden die sorgfältige Überwachung, die Gewährleistung bleibt bei den Betrieben.
Was bei Ihnen am häufigsten ansteht.
Komplett- und Kernsanierung →
Alle Gewerke in einer Reihenfolge, Trocknungszeiten als eigene Zeile im Plan.
Altbausanierung →
Holzbalkendecken, Balkenköpfe, Leitungen und Schadstoffe im Gründerzeitbestand.
Badsanierung →
Rückbau bis auf den Rohbau, Abdichtung als eigene Position mit Abnahme.
Elektrosanierung →
Schutzleiter, Fehlerstromschutz, Zählerplatz nach Anschlussbedingungen.
Malerarbeiten →
Spachtelqualität Q1 bis Q4 im Angebot benannt.
Estrich und Bodenbeläge →
Schwimmender Estrich, Belegreife gemessen, nicht geschätzt.
Drei Vorhaben, wie sie bei Ihnen vorkommen.
Leerwohnung zwischen zwei Mietverhältnissen →
Fester Standard je Einheit, Zustandsdokumentation vorher und nachher, Abrechnung je Wohnung.
Modernisierung mit Umlagepotenzial →
Fassadendämmung, Fenster, Heizung: Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen oder Energie sparen, positionsgenau belegt.
Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen →
Geschossweise im bewohnten Haus, mit Aushang, freien Fluchtwegen und täglicher Endreinigung.
Fragen von Bestandshalter und Portfolio.
Wie planen Sie den Leerstand?
Vom Vermietungsstart rückwärts. Lieferzeiten, Trocknungszeiten und ein Puffer für Bedarfspositionen stehen als eigene Zeilen im Terminplan, damit der Termin hält.
Können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?
Instandsetzungen sind in aller Regel Instandhaltung und nicht umlagefähig. Umlagefähig nach § 559 BGB sind Modernisierungen, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen oder Energie einsparen. Wir liefern positionsgenaue Rechnungen, damit sich die Abgrenzung nachvollziehen lässt. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall nehmen wir nicht vor.
Arbeiten Sie nach VOB?
Abrechnung nach VOB/B mit Aufmaß nach VOB/C, oder Pauschalfestpreis.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
Rückmeldung mit Terminvorschlag innerhalb von 48 Stunden, werktags. Festpreisangebot mit Einheitspreisen und Bedarfspositionen innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ortstermin.
Sagen Sie uns, was ansteht.
Vergabe
Für Projektentwickler, Verwaltungen, Bestandshalter und Architekten. LV, Pläne oder Objektliste bitte an hallo@clieni.de.
Unternehmensvorstellung
Vergabemodelle, Ablauf mit Terminplan, Vertrag, 25 Leistungen mit Detailzeichnungen, Planung, Dokumentation und Nachweise. Zum Weitergeben an Bauherren, Eigentümer und Planungsbüros.
