Sanierung · Phase 01

Kellersanierung und Abdichtung in Berlin und Brandenburg

Ein feuchter Keller hat immer eine von vier Ursachen, und alle vier sehen für den Laien gleich aus. Welche es ist, entscheidet über jede weitere Maßnahme: Eine Abdichtung, die für Bodenfeuchte ausgelegt ist, hält drückendem Wasser nicht stand, und gegen Kondensat hilft gar keine. Deshalb beginnt bei uns jede Kellersanierung mit einer Feuchtemessung im Mauerwerk, und aus der gemessenen Wassereinwirkungsklasse nach DIN 18533 folgt der zulässige Aufbau.

Zeichnung: Kellersanierung und AbdichtungSchnitt zu Kellersanierung und Abdichtung. Rot hervorgehoben: Abdichtung außen und Horizontalsperre. Detail 07 des Plansatzes.Abdichtung außenHorizontalsperreDrainageDetail 07Kellersanierung und AbdichtungSchnitt
01 · Kurz beantwortet

Was den Umfang bestimmt.

Was eine Kellersanierung kostet, entscheidet die Art der Wassereinwirkung und die Frage, ob von außen aufgegraben werden kann. Aufsteigende Feuchte verlangt eine nachträgliche Horizontalsperre mit Sanierputz, seitlich eindringende Bodenfeuchte eine Flächenabdichtung, drückendes Wasser einen Aufbau, der dem Wasserdruck standhält. Die Bauzeit liegt bei einer Horizontalsperre mit Sanierputz bei zwei bis vier Wochen, bei einer Außenabdichtung mit Erdarbeiten bei drei bis sechs Wochen, wetterabhängig. Während der anschließenden Trocknung bleibt der Keller nutzbar.

Am häufigsten beauftragen uns Hausverwaltungen und WEG, Eigentümer und Projektentwickler.

02 · Positionen

Was im Leistungsverzeichnis steht.

  1. Untersuchung mit Materialfeuchte in mehreren Tiefen, Salzprüfung und Raumklimaaufzeichnung, Ergebnis als schriftlicher Befund mit Wassereinwirkungsklasse

  2. Bodengutachten bei Verdacht auf drückendes Wasser oder Stauwasser

  3. Nachträgliche Horizontalsperre je laufendem Meter, mit Protokoll der eingebrachten Menge

  4. Erdarbeiten: Aushub bis Fundamentunterkante, Sicherung der Grabenwände, lagenweise Wiederverfüllung, Wiederherstellung der Oberfläche

  5. Außenabdichtung mit Untergrundvorbereitung, Hohlkehle am Fundamentanschluss, Abdichtung in der zur Klasse passenden Bauart und Schutzlage

  6. Perimeterdämmung druckfest und wasserunempfindlich bis unter Geländeoberkante, Anschluss an die Sockeldämmung

  7. Drainage mit Filterschicht, Spülschächten und Anschluss an die Vorflut, als Bedarfsposition

  8. Innenabdichtung mit Hohlkehle am Wand-Boden-Anschluss und Abdichtung aller Leitungsdurchführungen

  9. Verpressung oder Schleierinjektion bei Rissen und nicht zugänglichen Wandabschnitten

  10. Sanierputzsystem im salzbelasteten Bereich: Altputz abnehmen, Spritzbewurf, Sanierputz, diffusionsoffene Beschichtung

  11. Kellerboden instand setzen, bei Bedarf neue Bodenplatte mit Abdichtung

  12. Lichtschächte, Kellerfenster und Kellertüren erneuern, Schachtentwässerung anschließen

  13. Technische Trocknung mit Messprotokoll

  14. Kellerdeckendämmung mit Anschlüssen an Wände, Leitungen und Treppenabgang

VerfahrenWas wir anbieten und wann es sinnvoll ist.
NrVerfahrenWann sinnvollGrundlage
01Außenabdichtung mit Bitumendickbeschichtung oder BahnenBei zugänglicher Außenwand, dauerhafteste LösungDIN 18533, DIN 4095 Drainage
02Innenabdichtung mit mineralischer Dichtschlämme und SanierputzWenn außen nicht aufgegraben werden kannDIN 18533, WTA-Merkblatt
03Horizontalsperre durch Injektion oder mechanischBei aufsteigender Feuchte in der WandWTA 4-10, DIN 18533
04Hebeanlage oder RückstauverschlussBei Entwässerung unterhalb der RückstauebeneDIN 1986-100, DIN EN 12056-4
03 · Worauf es ankommt

Sechs Befunde, die über die Maßnahme entscheiden.

NrBauteilWoran Sie es erkennenWie wir vorgehen
01Aufsteigende Feuchte im MauerwerkWaagerechter Schadensrand, Salzausblühungen, abplatzender Putz, unabhängig von der Jahreszeit. Die Materialfeuchte nimmt nach unten zu.Nachträgliche Horizontalsperre, Verfahren nach Wandaufbau: Bohrlochinjektion bei inhomogenem Mauerwerk, Mauersägeverfahren bei durchgehender Lagerfuge, Einschlagverfahren mit Chromstahlblechen bei geeignetem Ziegelmauerwerk. Die Sperre allein trocknet die Wand nicht, danach folgen Trocknung und Sanierputz. Ohne Sperre zerstört die Feuchte jeden neuen Putz.
02Seitlich eindringende BodenfeuchteSchaden über die Wandfläche verteilt, verstärkt nach Regenperioden, oft an der Wetterseite oder dort, wo ein Fallrohr endet.Flächenabdichtung der erdberührten Wand, von außen, wo aufgegraben werden kann, nach den Positionen in Abschnitt 02. Wo das nicht geht, Innenabdichtung mit einer klaren Grenze: Sie hält das Wasser aus dem Raum, nicht aus der Wand. Das Mauerwerk bleibt feucht und kälter, und eine Dämmung darauf ist nur als kapillaraktives System sinnvoll.
03Drückendes Wasser oder StauwasserWasser steht ein, Feuchte auch im Bodenbereich. Der Schaden hängt am Grundwasserstand oder tritt nach Starkregen in bindigem Boden auf, in Brandenburg häufig.Die aufwendigste Klasse. Sie verlangt eine Abdichtung, die dem Wasserdruck standhält, außen in entsprechender Bauart, innen als Wanne, und die Bauart folgt dem Bodengutachten aus Abschnitt 02. Eine Drainage entlastet die Abdichtung bei Stauwasser, ersetzt sie nicht und ist nur mit Gefälle und zulässiger Vorflut erlaubt. Gegen Grundwasser hilft sie nicht.
04Kondensat an kalten WändenFeuchte Wände im Sommer, trockener Keller im Winter, beschlagene Oberflächen nach intensivem Sommerlüften. Die Materialfeuchte in der Tiefe ist unauffällig.Kein Abdichtungsfall, und zwei Wochen Raumklimaaufzeichnung trennen ihn zweifelsfrei von einem Bauschaden. Lüftungsverhalten anpassen: nur lüften, wenn die Außenluft kälter ist als die Wandoberfläche, auf Wunsch mit feuchtegeführter Lüftung. Jede Abdichtung wäre hier herausgeworfenes Geld.
05Salzbelastetes MauerwerkWeiße, flaumige Ausblühungen, pulvriger Putz, wiederkehrende Schäden an denselben Stellen.Salze wandern mit der Feuchte und kristallisieren an der Oberfläche, wo sie den Putz absprengen. Nach Beseitigung der Feuchtequelle kommt ein Sanierputzsystem, das die Salze im Porenraum aufnimmt. Dichte Farbe oder Fliesen auf diesem Untergrund sind der sichere Weg zum nächsten Schaden, weil die Feuchte sich den Weg daneben sucht.
06Lichtschacht und GeländeanschlussWasser steht im Lichtschacht, Feuchte am Kellerfenster, Gelände nach Arbeiten am Grundstück über der Abdichtungsoberkante.Lichtschächte an die Entwässerung anschließen, dieser Anschluss wird regelmäßig vergessen. Das Gelände wird bis unter die Abdichtungsoberkante abgetragen, sonst läuft Wasser an der Abdichtung vorbei in die Wand. Kellerfenster und Schachtabdeckungen nach Abschnitt 02.
04 · Ablauf und Bauzeit

Von der Messung bis zur Abnahme in sechs Wochen.

  1. Untersuchung und Befund

    Messung nach Abschnitt 02, dazu Außenniveau, Entwässerung und Lichtschächte in Augenschein. Ergebnis ist die Wassereinwirkungsklasse und eine Aussage, ob überhaupt abgedichtet werden muss.

  2. Angebot mit beiden Varianten

    Von außen ist die dauerhafte Lösung, verlangt aber Platz zum Aufgraben und freie Leitungstrassen. Beide Varianten stehen mit ihren Grenzen nebeneinander im Leistungsverzeichnis, mit Bedarfspositionen für den Befund nach dem Freilegen.

  3. Woche 1: Horizontalsperre

    Bei aufsteigender Feuchte wird zuerst die Sperre hergestellt, im Verfahren nach Abschnitt 03. Die Bohrungen werden nach dem Injizieren verschlossen.

  4. Woche 1 bis 2: Freilegen

    Erdreich bis Fundamentunterkante aufnehmen, Grabenwände sichern, Wand reinigen und ausgleichen. Was hinter dem Erdreich zum Vorschein kommt, wird als Befund mit Fotos festgehalten, bevor abgedichtet wird.

  5. Woche 2 bis 3: Abdichten außen

    Hohlkehle, Abdichtung in der Bauart der gemessenen Klasse, Schutzlage, Perimeterdämmung und, wo zulässig, Drainage. Vor dem Verfüllen das Fotoprotokoll nach Abschnitt 05.

  6. Woche 3 bis 4: Verfüllen und Innenarbeiten

    Lagenweise verfüllen und verdichten, Gelände unter der Abdichtungsoberkante anlegen, Lichtschächte setzen. Innen folgen Innenabdichtung, wo nötig, und die Abdichtung der Durchführungen.

  7. Woche 4 bis 5: Trocknung und Sanierputz

    Technische Trocknung der durchfeuchteten Bauteile, beendet nach Messwert und nicht nach Kalender. Dann Altputz bis in den unbelasteten Bereich abnehmen und das Sanierputzsystem nach Abschnitt 03 aufbringen.

  8. Woche 6: Abnahme und Übergabe

    Gemeinsame Begehung mit Protokoll, Übergabe der Messprotokolle, der Angaben zum Abdichtungsaufbau und der Hinweise zum Lüften. Letztere entscheiden über die Haltbarkeit mehr als jedes Material.

05 · Nachweise

Was Sie am Ende in der Hand halten.

NrNachweisGrundlageWann
01FeuchteprotokollDIN 18533Vor der Abdichtung
02Abdichtung mit FotoprotokollDIN 18533Vor dem Verfüllen oder Verputzen
03Dichtheitsprüfung GrundleitungDIN 1986-30Bei Eingriff in die Entwässerung
04AbnahmeprotokollVOB/B § 12Zum Schluss
06 · Häufige Fragen

Fragen zur Kellersanierung.

  1. Wird der Keller danach ganz trocken?

    Das hängt von der Variante ab. Nach einer Außenabdichtung mit Horizontalsperre trocknet das Mauerwerk über Monate bis Jahre aus, der Keller ist in dieser Zeit nutzbar. Nach einer reinen Innenabdichtung bleibt die Wand feucht, siehe Abschnitt 03. Ein Wohnraumklima entsteht in keinem Fall ohne weitere Maßnahmen. Welcher Zustand erreichbar ist, steht im Befund, damit die Erwartung zur Leistung passt.

  2. Kann ich den Keller zum Wohnraum ausbauen?

    Das ist eine Nutzungsänderung und in aller Regel genehmigungspflichtig. Geprüft werden lichte Raumhöhe, ein zweiter Rettungsweg, Belichtung und Belüftung sowie Wärme- und Feuchteschutz. In Teilen Brandenburgs kommt die Frage nach Radon in der Bodenluft hinzu, die über Abdichtung und Lüftung zu lösen ist. Ein beheizter erdberührter Raum stellt andere Anforderungen an die Abdichtung als ein kalter Lagerkeller. Wir klären die Genehmigungslage vor der Planung.

  3. Lohnt sich eine Kellerdeckendämmung?

    Fast immer. Sie ist die Maßnahme mit dem besten Verhältnis von Aufwand und Wirkung im ganzen Keller: von unten an die Decke montiert, ohne Eingriff in die Abdichtung, und die Fußböden im Erdgeschoss werden spürbar wärmer. Voraussetzung ist eine ausreichende lichte Höhe nach der Montage und die Lösung der Anschlüsse an Leitungen und Treppenabgang. Als Einzelmaßnahme ist sie in der Regel förderfähig, dafür muss ein Energieberater vor der Auftragsvergabe eingebunden sein.

  4. Braucht die Außenabdichtung einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft?

    Ja. Kellerwände, Bodenplatte und Abdichtung sind Gemeinschaftseigentum, ihre Instandsetzung ist Sache der Versammlung. Bei Grenzbebauung kommt die Zustimmung des Nachbarn für das Aufgraben hinzu, bei Leitungen im Aushubbereich die des Versorgers. Wir liefern Befund und Angebot so aufgebaut, dass die Versammlung darüber beschließen kann.

  5. Wie wird abgerechnet?

    Abschläge nach geprüftem Aufmaß, Sicherheitseinbehalt bis zur mängelfreien Abnahme. Abrechnung nach VOB/B mit Aufmaß nach VOB/C, oder Pauschalfestpreis. Arbeitskosten getrennt ausgewiesen für § 35a EStG bei Privatkunden.

Verwandte Leistungen: Schimmel- und FeuchteschädenHebeanlagen und RückstauschutzEnergetische Sanierung

07 · Anfrage

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