Sanierung · Phase 01

Barrierefreier Umbau in Berlin und Brandenburg

Barrierefreiheit entsteht nicht durch Haltegriffe, sondern durch Maße: Bewegungsflächen, lichte Durchgangsbreiten und Schwellenhöhen. Barrierefrei, rollstuhlgerecht und altersgerecht meinen dabei Verschiedenes, und der Unterschied entscheidet im Bestand, ob ein Grundriss aufgeht. Deshalb messen wir zuerst, was heute nicht funktioniert, und trennen dann in das, was jetzt gebraucht wird, und das, was vorbereitet werden sollte.

Zeichnung: Barrierefreier UmbauGrundriss zu Barrierefreier Umbau. Rot hervorgehoben: Stützgriff. Detail 04 des Plansatzes.150 cmbodengleichStützgriffunterfahrbarDetail 04Barrierefreier UmbauGrundriss
01 · Kurz beantwortet

Was über den Aufwand entscheidet.

Den Aufwand entscheiden drei Stellen. Erstens das Bad: Eine bodengleiche Dusche verlangt Gefälle im Estrich und eine Abdichtung nach DIN 18534, im Altbau mit Holzbalkendecke deutlich aufwendiger als auf einer Massivdecke. Zweitens die Türen: Eine breitere Öffnung bedeutet in einer tragenden Wand einen neuen Sturz. Drittens die Wege: Schwellen, Rampen und der Zugang bis zur Wohnungstür. Haltegriffe sind der kleinste Posten. Ein Badumbau mit bodengleicher Dusche dauert zwei bis drei Wochen, in denen das Bad nicht nutzbar ist.

Am häufigsten beauftragen uns Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen.

02 · Positionen

Was im Leistungsverzeichnis eines barrierefreien Umbaus steht.

  1. Aufmaß von Bewegungsflächen, lichten Durchgangsbreiten und Schwellenhöhen

  2. Bodengleiche Dusche mit Gefälle und Abdichtung nach DIN 18534

  3. Unterfahrbarer Waschtisch und WC in erhöhter Sitzhöhe

  4. Traversen in der Vorwand für Haltegriffe und Stützklappgriffe

  5. Türöffnungen verbreitern, Sturz neu setzen, Zargen und Beschläge tauschen

  6. Schwellen beseitigen, Übergänge und Bodenbeläge anpassen

  7. Balkon- und Terrassentüren schwellenarm ausbilden

  8. Rampen und Handläufe im Hauseingang und im Treppenhaus

  9. Rutschhemmende Beläge in der passenden Bewertungsgruppe

  10. Kontrastreiche Gestaltung für sehbehinderte Nutzung

  11. Schalter und Steckdosen in erreichbarer Höhe, Bewegungsmelder, Notrufvorbereitung

  12. Küche mit unterfahrbaren Arbeitsbereichen und erreichbaren Stauräumen

  13. Treppenlift oder Aufzug nach Prüfung der baulichen und rechtlichen Voraussetzungen

  14. Antragsunterlagen für Förderprogramme und Pflegekasse

VerfahrenWas wir anbieten und wann es sinnvoll ist.
NrVerfahrenWann sinnvollGrundlage
01Bodengleiche Dusche mit Bewegungsfläche 150 × 150 cmBei Rollstuhlnutzung, Zuschuss der Pflegekasse möglichDIN 18040-2
02Türverbreiterung auf mindestens 90 cmBei Rollstuhl, mit Abfangung bei tragenden WändenDIN 18040-2, Statik
03Stützgriffe mit Befestigung im MauerwerkImmer, an WC und DuscheDIN 18040-2, Herstellerzulassung
04Schwellenlose Übergänge und RampenBei Stufen am Eingang oder zum BalkonDIN 18040-2
03 · Worauf es ankommt

Sechs Maße und Stellen, an denen Barrierefreiheit gelingt oder nicht.

NrBauteilWoran Sie es erkennenWie wir vorgehen
01BewegungsflächeDie freie Fläche vor und neben Sanitärobjekten, Türen und Möbeln, in der gewendet und rangiert wird.Barrierefrei genügt ein Quadrat von 120 Zentimetern Seitenlänge, für Rollstuhlnutzung sind 150 Zentimeter gefordert. Die Flächen dürfen sich überlagern. Im Bestand ist diese Fläche der häufigste Grund, warum ein Bad neu geschnitten statt nur umgebaut wird.
02Lichte DurchgangsbreiteGemessen wird das freie Maß bei geöffneter Tür, nicht das Türblatt und nicht die Zarge.Gefordert sind mindestens 80 Zentimeter, übliche Altbautüren liegen darunter. Zwischen Blattmaß und lichter Breite liegen je nach Beschlag mehrere Zentimeter, und genau die fehlen am Ende dem Rollator. In einer tragenden Wand heißt Verbreitern: Sturz auswechseln, eine statische Leistung und keine Tischlerarbeit.
03Schwellen und ÜbergängeTüranschläge, Balkonaustritte, Übergänge zwischen Bodenbelägen.Schwellenlos ist der Anspruch. Wo das technisch nicht geht, etwa an der Balkontür, sind höchstens zwei Zentimeter zulässig. Die saubere Lösung ist dort eine Entwässerungsrinne mit Rost vor der Tür statt einer höheren Schwelle.
04Bodengleiche DuscheKein Einstieg, Gefälle im Belag, Ablauf im Boden oder in der Wand.Verlangt Aufbauhöhe für Gefälle und Ablauf. Auf einer Massivdecke meist unkompliziert, auf einer Holzbalkendecke ein eigener Planungsfall: Wandablauf mit flachem Aufbau oder Absenkung zwischen den Balken nach statischer Prüfung. Wird das erst nach dem Rückbau geprüft, bleiben eine Stufe oder ein Eingriff in die Decke.
05HaltegriffeStützklappgriffe an WC und Dusche, Haltegriffe an Wand und Waschtisch.Ein Stützklappgriff muss das Körpergewicht eines Menschen aufnehmen, der sich hochzieht oder stürzt. In einer Vorwand ohne Traverse reißt er aus. Die Verstärkung kostet beim Umbau fast nichts und ist später nur durch erneutes Öffnen der Fliesen nachzurüsten.
06Rampe und HauseingangStufen am Hauseingang, zur Terrasse oder am Treppenhauspodest.Die Neigung darf sechs Prozent nicht überschreiten, ohne Quergefälle, mit Radabweisern und beidseitigen Handläufen. Dreißig Zentimeter Höhenunterschied bedeuten fünf Meter Rampe, längere Rampen brauchen Zwischenpodeste. Eine zu steile Rampe, die allein nicht befahrbar ist, ist im Zweifel gefährlicher als eine Stufe.
04 · Ablauf und Bauzeit

Vom Aufmaß bis zur Abnahme, der Antrag vor dem ersten Schnitt.

  1. Begehung mit Aufmaß

    Bewegungsflächen, lichte Breiten, Schwellenhöhen und der Weg von der Straße bis in die Wohnung. Ergebnis ist eine Liste dessen, was heute nicht funktioniert, getrennt nach dringend und vorbereitend.

  2. Bedarf und Entwurf

    Geplant wird für Rollator, für Rollstuhl oder vorsorgend, davon hängen die Maße ab. Oft gibt es zwei Wege, das Bad im Bestand umbauen oder neu schneiden, und wir zeigen beide mit ihren Folgen.

  3. Anträge und Zustimmungen

    Förderanträge und der Antrag bei der Pflegekasse vor Beginn der Maßnahme, bei Wohnungseigentum die Vorlage für den Beschluss, bei Miete die Zustimmung des Vermieters, bei tragenden Wänden die Statik.

  4. Woche 1: Rückbau und Rohinstallation

    Alte Objekte und Beläge raus, Leitungen neu, Vorwand mit Traversen, Türöffnungen verbreitern und Stürze setzen.

  5. Woche 2: Gefälle, Abdichtung, Belag

    Estrich mit Gefälle zum Ablauf, Abdichtung mit allen Anschlüssen, dann Belag. Diese Reihenfolge entscheidet über die Dichtheit und wird dokumentiert.

  6. Woche 3: Objekte, Griffe, Elektro

    Sanitärobjekte in der abgestimmten Höhe, Griffe an den vorbereiteten Punkten, Schalter und Steckdosen in erreichbarer Höhe, Beleuchtung blendfrei.

  7. Woche 3: Abnahme

    Gemeinsame Begehung, bei Bedarf mit Angehörigen oder dem Pflegedienst, weil sich erst in der Nutzung zeigt, ob die Maße stimmen. Dazu die Unterlagen für Förderstelle und Pflegekasse.

05 · Nachweise

Was Sie am Ende in der Hand halten.

NrNachweisGrundlageWann
01Nachweis der BewegungsflächenDIN 18040-2Mit dem Angebot
02Abdichtung mit FotoprotokollDIN 18534Vor dem Fliesen
03Statischer Nachweis bei TürverbreiterungTragwerksplaner, über unseren FachplanerVor dem Eingriff
04AbnahmeprotokollVOB/B § 12Zum Schluss
06 · Häufige Fragen

Fragen zum barrierefreien Umbau.

  1. Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei, rollstuhlgerecht und altersgerecht?

    Barrierefrei ist der Begriff der DIN 18040-2 für Wohnungen, die ohne besondere Erschwernis nutzbar sind. Rollstuhlgerecht ist die gesteigerte Anforderung derselben Norm, gekennzeichnet mit einem R, vor allem mit größeren Bewegungsflächen und breiteren Türen. Altersgerecht ist kein genormter Begriff, sondern beschreibt weniger Barrieren ohne vollständige Normerfüllung. Im Bestand ist genau das oft das realistische Ziel, und wir benennen es so.

  2. Wer zahlt den Umbau?

    Es gibt mehrere Wege, die sich teilweise kombinieren lassen: Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Barrierereduzierung, der Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI bei vorliegendem Pflegegrad und je nach Lage Landesprogramme. Höhe und Verfügbarkeit ändern sich teils kurzfristig, deshalb nennt diese Seite keine Beträge. Wer vor dem Antrag beauftragt, verliert den Anspruch.

  3. Ich wohne zur Miete. Darf ich umbauen?

    Nach § 554 BGB können Mieterinnen und Mieter die Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen verlangen, die einer behindertengerechten Nutzung dienen. Der Vermieter kann nur ablehnen, wenn ihm die Veränderung auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist. In der Regel tragen Sie die Kosten, und der Vermieter kann eine Sicherheit für den Rückbau verlangen. Wir dokumentieren den Umbau so, dass ein späterer Rückbau beurteilbar bleibt.

  4. In unserer Eigentümergemeinschaft ist jemand dagegen. Was jetzt?

    Seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts besteht ein Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen, die der Barrierereduzierung dienen. Die Gemeinschaft entscheidet über die Art der Durchführung, nicht mehr darüber, ob überhaupt. Ein Beschluss ist weiterhin nötig, und die Kosten trägt in der Regel, wer die Maßnahme verlangt hat. Die Vorlage für die Versammlung beschreibt Maßnahme, Eingriff in das Gemeinschaftseigentum und Instandhaltungsfolgen.

  5. Treppenlift oder Aufzug?

    Ein Treppenlift ist schneller eingebaut und im Einfamilienhaus meist die richtige Lösung. Er setzt voraus, dass die Treppe breit genug bleibt und der Fluchtweg nicht unzulässig eingeengt wird, im Mehrfamilienhaus regelmäßig das Problem. Ein Aufzug löst das dauerhaft und nützt allen Parteien, verlangt aber Schacht, Gründung, Genehmigung und einen Beschluss der Gemeinschaft. Welche Variante baulich und rechtlich durchführbar ist, prüfen wir am Objekt.

Verwandte Leistungen: BadsanierungTreppenhaussanierungWanddurchbruch und Grundriss

07 · Anfrage

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