Sanierung · Phase 01

Entkernung und Rückbau in Berlin und Brandenburg

Rückbau ist nicht Abriss. Er entscheidet über zwei Dinge, die später niemand mehr korrigieren kann: ob Schadstoffe kontrolliert oder unkontrolliert freigesetzt wurden, und ob das Gebäude danach noch statisch in Ordnung ist. Deshalb steht bei uns vor dem ersten Eingriff die Materialprobe im Labor, nicht der Erfahrungswert.

Zeichnung: Entkernung und RückbauAnsicht zu Entkernung und Rückbau. Linienzeichnung ohne hervorgehobenes Detail. Detail 05 des Plansatzes.Rückbau bis auf den RohbauEntsorgungDetail 05Entkernung und RückbauAnsicht
01 · Kurz beantwortet

Was einen Rückbau teuer macht oder nicht.

Was ein Rückbau kostet, entscheidet weniger die Arbeitszeit als die Entsorgung. Je sauberer Bauschutt, Holz, Metall, Gips und Restmüll getrennt werden, desto weniger Material geht als gemischter Bauabfall weg, und der kostet ein Vielfaches. Der zweite Hebel sind Schadstoffe: Ein Asbestfund macht den betroffenen Bereich zu einer eigenen Leistung mit eigener Dauer. Eine Wohnung mit 80 Quadratmetern ist in ein bis drei Wochen zurückgebaut, je nachdem, ob der Estrich mit herauskommt und wie die Zufahrt für Container ist. Bei Schadstofffund kommen ein bis drei Wochen hinzu.

Am häufigsten beauftragen uns Eigentümer, Vermieter und Gewerbemieter.

02 · Positionen

Was im Leistungsverzeichnis eines Rückbaus steht.

  1. Bestandsaufnahme mit Prüfung tragender Bauteile und Leitungsortung

  2. Materialproben auf Asbest und künstliche Mineralfasern im Labor

  3. Trennung und Sicherung von Strom, Wasser, Gas und Heizung vor Beginn

  4. Staubschutzwände mit Schleuse, Abdeckung von Treppenhaus und Zugängen

  5. Ausbau von Belägen, Estrich, Sanitärobjekten, Vorwänden und Einbauten

  6. Rückbau nichttragender Wände, tragende nur nach statischer Freigabe

  7. Schadstoffsanierung nach TRGS 519 durch zugelassene Fachbetriebe

  8. Sortenreine Trennung in Bauschutt, Holz, Metall, Gips und Restmüll

  9. Container und Sondernutzungserlaubnis für den Stellplatz auf öffentlichem Grund

  10. Abfuhr über zugelassene Entsorger

  11. Aufmaß und Fotodokumentation des vorgefundenen Zustands

  12. Besenreine Übergabe an die nachfolgenden Gewerke

VerfahrenWas wir anbieten und wann es sinnvoll ist.
NrVerfahrenWann sinnvollGrundlage
01Rückbau nach TRGS 519 mit Abschottung und FreimessungBei Asbest in Kleber, Platten oder DichtungenTRGS 519
02Selektiver Rückbau, sortenreine TrennungImmer, Container mit Sondernutzung auf öffentlichem GrundGewerbeabfallverordnung, Nachweisverordnung
03Abfangung vor dem Rückbau tragender BauteileBei Durchbrüchen und entfernten WändenStatischer Nachweis
03 · Worauf es ankommt

Sechs Fundstellen und Risiken im Berliner Bestand.

NrBauteilWoran Sie es erkennenWie wir vorgehen
01Fliesenkleber und FugenmasseGrauer, dünn aufgetragener Kleber unter Wand- und Bodenfliesen, verbaut etwa zwischen den fünfziger und frühen neunziger Jahren.Häufigster Asbestfund bei Badsanierungen, Abstemmen setzt Fasern frei. Deshalb die Probe vor jeder Badsanierung im Altbestand und nach Befund der Ausbau nach TRGS 519. Ohne Prüfung verteilen sich die Fasern über die ganze Wohnung, und die Reinigung kostet ein Vielfaches der Probe.
02Vinyl-Asbest-Platten und BitumenkleberQuadratische Bodenplatten, meist 25 mal 25 Zentimeter, oft in Küche, Flur und Bad, häufig unter späteren Belägen verborgen. Darunter schwarzer Kleber.Die Platten sind fest gebunden und weniger kritisch als der Bitumenkleber darunter, der ebenfalls Asbest enthalten kann. Ausbau nur zerstörungsfrei und nach Prüfung, nie schleifen oder fräsen.
03Alte MineralwolleGelbe oder weiße Dämmung in Dachschrägen, Zwischendecken und an Leitungen, verbaut vor 1996.Alte künstliche Mineralfasern gelten als krebsverdächtig, die Unterscheidung erfolgt über den Kanzerogenitätsindex, im Zweifel per Probe. Ausbau mit Schutzausrüstung, staubdichter Verpackung und getrennter Entsorgung.
04Spachtelmassen, Fensterkitt, BrandschutzverkleidungenAusgleichsspachtel unter Belägen, harter Kitt an Stahl- und Holzfenstern, Verkleidungen an Trägern und Lüftungskanälen.Spachtelmassen werden oft übersehen, Schleifen ist hier besonders kritisch. Bei Brandschutzverkleidungen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, weil Asbest genau wegen seiner Brandschutzeigenschaften verwendet wurde. Schwach gebundene Formen sind immer ein Fall für den zugelassenen Fachbetrieb.
05Tragende Bauteile und LeitungenWände, die mehr tragen als sich selbst, und Leitungen in Wänden und Böden, deren Verlauf niemand kennt.Tragendes wird nur nach statischer Freigabe und mit vorheriger Abfangung entfernt, sonst folgen Risse in den Geschossen darüber. Leitungen werden vor Beginn geortet, Medien abgeklemmt und gesichert. Ein getroffenes Heizungsrohr im Winter wird innerhalb einer Stunde zum Schaden über mehrere Geschosse.
06Staub im bewohnten HausBewohnte Nachbarwohnungen, gemeinsames Treppenhaus, enge Zufahrt.Abgeschottet wird nach Abschnitt 02, bevor der erste Belag fällt. Ohne Staubschutz verteilt sich feiner Staub über das Treppenhaus im ganzen Haus und endet in Beschwerden und Reinigungskosten für fremde Wohnungen.
04 · Ablauf und Bauzeit

Von der Probe bis zur besenreinen Übergabe in drei Wochen.

  1. Bestandsaufnahme und Statikprüfung

    Festgelegt wird, welche Bauteile bleiben und welche zurückgebaut werden. Bei Eingriffen in tragende Bauteile kommt der Tragwerksplaner dazu, bevor irgendetwas entfernt wird.

  2. Proben und Laborbefund

    Proben aus allen verdächtigen Materialien, das Ergebnis liegt nach wenigen Tagen vor. Erst dann steht fest, ob konventionell oder nach TRGS 519 zurückgebaut wird, und das entscheidet über Umfang und Dauer.

  3. Container und Stellplatz

    Ohne Stellfläche auf dem Grundstück braucht der Container eine Sondernutzungserlaubnis mit zwei bis vier Wochen Vorlauf. Sie wird beantragt, sobald der Termin steht.

  4. Woche 1: Medien und Abschottung

    Strom, Wasser, Gas und Heizung abklemmen und sichern, Leitungen orten und markieren, Staubschutz stellen.

  5. Woche 1 bis 3: Rückbau in Reihenfolge

    Von oben nach unten und von innen nach außen: Einbauten, Beläge, Sanitär, Estrich, Wände. Tragendes nur nach Freigabe und Abfangung.

  6. Woche 1 bis 3: Trennung und Abfuhr

    Fraktionen getrennt sammeln, Abfuhr über zugelassene Entsorger. Bei Schadstoffen zusätzlich die Freimessung der Räume.

  7. Woche 3: Übergabe

    Besenrein, mit Fotodokumentation und Aufmaß dessen, was tatsächlich vorgefunden wurde. Erst jetzt lassen sich die Bedarfspositionen der folgenden Sanierung endgültig entscheiden.

05 · Nachweise

Was Sie am Ende in der Hand halten.

NrNachweisGrundlageWann
01SchadstoffkatasterTRGS 519, TRGS 521Vor dem Rückbau
02FreimessungTRGS 519Nach Asbestsanierung
03EntsorgungsnachweiseNachweisverordnungLaufend, zur Übergabe
04Standsicherheitsnachweis bei AbfangungTragwerksplaner, über unseren FachplanerVor dem Rückbau tragender Teile
06 · Häufige Fragen

Fragen zu Entkernung und Rückbau.

  1. Wann muss auf Asbest geprüft werden?

    Bei allen Gebäuden, die vor 1995 errichtet oder saniert wurden, und zwar vor Beginn der Arbeiten. Asbesthaltige Materialien wurden in Deutschland 1993 verboten, Restbestände aber noch bis Mitte der neunziger Jahre verbaut. Verdächtig sind nicht nur offensichtliche Bauteile, sondern vor allem die Fundstellen aus Abschnitt 03.

  2. Was passiert bei einem positiven Asbestbefund?

    Der betroffene Bereich wird nach TRGS 519 durch einen zugelassenen Fachbetrieb zurückgebaut: Abschottung, Unterdruckhaltung mit Filteranlage, Personenschleuse, Entsorgung als gefährlicher Abfall und zum Schluss die Freimessung der Raumluft. Abgerechnet wird je Quadratmeter belasteter Fläche. Das ist unangenehm, aber beherrschbar, solange es geplant und nicht mitten im Abbruch entdeckt wird.

  3. Warum ist Gips im Bauschutt ein Problem?

    Gelangt Gipskarton oder Gipsputz in eine Bauschuttcharge, ist die ganze Charge nicht mehr als Bauschutt verwertbar und muss teurer entsorgt werden. Deshalb wird auf der Baustelle getrennt und die Entsorgung je Fraktion nachgewiesen. Der Mehraufwand vor Ort ist kleiner als die Ersparnis auf der Entsorgungsrechnung.

  4. Kann ich während des Rückbaus in der Wohnung bleiben?

    Bei einer vollständigen Entkernung nicht. Bei einem Teilrückbau, etwa nur des Bades, ist es möglich, wenn eine Staubschutzwand mit Schleuse steht und die übrigen Räume versorgt bleiben. Rechnen Sie trotzdem mit Lärm und feinem Staub. Bei einer Sanierung nach TRGS 519 ist ein Verbleib in der Wohnung ausgeschlossen.

  5. Reißen Sie auch ganze Gebäude ab?

    Nein. Der Abbruch ganzer Gebäude mit schwerem Gerät gehört nicht zu dieser Leistung. Wir arbeiten im Bestand, meist in bewohnten Häusern, oft in der Innenstadt mit engen Zufahrten und wenig Platz für Container.

Verwandte Leistungen: Komplett- und KernsanierungWanddurchbruch und GrundrissAltbausanierung

07 · Anfrage

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Vergabe

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