Sie sind Fachbetrieb? Dann so.
Zulassungspflichtige Gewerke führen eingetragene Fachbetriebe unter unserer Bauleitung aus. Wer dazukommen will, bringt vier Nachweise mit und bekommt dafür Baustellen mit einem Terminplan, einer Bauleitung, die die Reihenfolge hält, und Abrechnung nach geprüftem Aufmaß.
Baustellen, die laufen.
Terminplan mit Schnittstellen
Sie wissen vor Beginn, wann Ihr Gewerk dran ist, wer vorher fertig sein muss und wann abgenommen wird.
Aufmaß und Abrechnung nach VOB/C
Geprüftes Aufmaß, Abschläge nach Leistungsstand, keine Diskussion am Monatsende.
Eine Bauleitung
Die Bauleitung entscheidet vor Ort. Nachträge werden vor der Ausführung geklärt, nicht danach.
Dokumentation in CLIENI Connect
Ihre Leistung wird fotografiert und protokolliert, bevor sie verschlossen wird. Das schützt auch Sie.
Vier Nachweise jedes Partnerbetriebs.
Nach § 14 AEntG haftet der Auftraggeber für die Mindestlöhne eingesetzter Nachunternehmen wie ein Bürge. Deshalb legt jeder Partnerbetrieb diese vier Nachweise vor der Vergabe vor, und sie werden während der Bauzeit aktuell gehalten. Die Nachunternehmerkette wird Ihnen auf Wunsch offengelegt. Namen und Logos von Partnerbetrieben stehen nicht auf dieser Seite.
| Nr | Nachweis | Was belegt wird | Wann |
|---|---|---|---|
| 01 | Freistellung und Unbedenklichkeit | Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG zur Bauabzugsteuer, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft | Vor Vergabe |
| 02 | Eintragung und Versicherung | Gewerbeanmeldung, Handwerksrolle bei zulassungspflichtigen Gewerken, laufender Nachweis der Betriebshaftpflicht | Vor Vergabe |
| 03 | Mindestlohn und Sozialabgaben | Schriftliche Erklärung nach Mindestlohngesetz und § 14 AEntG für alle eingesetzten Personen | Vor Vergabe |
| 04 | Namentliche Personenliste | Wer auf der Baustelle arbeitet, ist vorab bekannt und führt Ausweispapiere nach § 2a SchwarzArbG mit. Nicht gemeldete Kräfte haben keinen Zutritt. | Vor Baubeginn, laufend |
Wo wir Partnerbetriebe einsetzen.
Maurer und Betonbauer
Durchbrüche, Abfangungen, Rohbau im Bestand, Betoninstandsetzung.
Zimmerer und Dachdecker
Dachstuhl, Dachausbau, Dacheindeckung, Gauben.
Stuckateur und Putzer
Fassadenputz, WDVS, Stuckaufarbeitung, Innenputz.
Fliesenleger
Bad, Küche, Treppenhaus, nach Abnahme der Abdichtung.
Elektro
Elektrosanierung, Unterverteilung, Zählerplatz, Prüfprotokolle.
Tischler
Einbaumöbel, Türen, Fensterinstandsetzung.
Zwei Minuten, dann melden wir uns.
Gewerk, Kapazität, welche Nachweise vorliegen. Mehr brauchen wir für das erste Gespräch nicht.
Fragen von Fachbetrieben.
Welche Nachweise brauche ich?
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG und Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft; Gewerbeanmeldung, Handwerksrolleneintrag und Betriebshaftpflicht; schriftliche Erklärung zu Mindestlohn und Sozialabgaben; namentliche Personenliste nach § 2a SchwarzArbG. Alle vor der ersten Vergabe.
Wie wird abgerechnet?
Aufmaß nach VOB/C, Abrechnung nach VOB/B, Abschläge nach geprüftem Leistungsstand, Sicherheitseinbehalt nach Vertrag.
Arbeiten Sie mit Nachunternehmern Ihrer Partnerbetriebe?
Nur mit vorheriger Zustimmung und denselben vier Nachweisen. Wer auf der Baustelle steht, ist uns namentlich bekannt, ohne Ausnahme.
Nennen Sie Partnerbetriebe auf der Website?
Nein. Weder Namen noch Logos. Der Kunde hat einen Vertragspartner, das sind wir.
